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„Ende eines Alptraums“

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Ein Unternehmer aus Bruneck verbrachte 13 Monate in Auslieferungshaft. Nun hat das Oberlandesgericht Trient entschieden, dass er wegen eines mutmaßlichen Drogendelikts nicht nach Albanien überführt wird.

von Thomas Vikoler

Im Jänner 2023 klickten bei dem Mann, der als Unternehmer in Bruneck tätig ist, die Handschellen. Ohne Vorankündigung wurde der 43-jährige gebürtige Albaner von den Carabinieri festgenommen und ins Bozner Gefängnis gebracht, wo er für mehrere Monate einsaß.

Grundlage der Verhaftung war ein von einem Sondergericht für Drogen- und Bestechungsdelikte in Tirana ausgestellter internationaler Haftbefehl gegen den Mann. Gegen ihn lief in Albanien ein Strafverfahren zum Vorwurf der Herstellung und des Verkaufs von Drogen im Kontext einer kriminellen Vereinigung.

Das Verfahren bezog sich auf Handlungen, für die der Albaner, so glaubte er jedenfalls bis zu seiner Verhaftung, bereits seine Rechnung mit der Justiz gemacht hatte: Am 6. Oktober 2020 hatte er vor dem Landesgericht Bergamo einen gerichtlichen Vergleich über drei Jahren Haft wegen Drogenbesitzes zum Zwecke des Handels abgeschlossen. Als Tatzeitraum wird im Urteil Juli 2015 bis Februar 2017 angegeben.

Das Bozner Oberlandesgericht entschied allerdings im Juli 2023 – nach einer Anfechtung der Auslieferung durch die beiden Anwälte Marco Dall`Aglio und Nicola Nettis -, dass der Brunecker nach Albanien zu überführen sei.

Gegen diese Entscheidung legten die beiden Verteidiger Kassationsbeschwerde ein – mit Erfolg: Das Höchstgericht hab die Entscheidung des Bozner OLG auf und verwies den Fall an den Oberlandesgerichts-Hauptsitz in Trient. Allerdings erfolgte die Annullierung des Bozner Urteils allein aus formalen Gründen. Dem Auslieferungshäftling war eine Vorladung zu einer Verhandlung nicht korrekt zugestellt worden.

Seit Donnerstag ist der 43-Jährige ein freier Mann. Er wurde aus dem Hausarrest entlassen, in dem er zuletzt ein Dreivierteljahr verbracht hatte.

„Ein wahrer Alptraum ist für unseren Mandanten zu Ende“, betonten die Anwälte Dall`Aglio und Nettis unisono. Es habe sich das Prinzip durchgesetzt, dass eine Person nicht zweimal für ein- und dieselbe Straftat verurteilt bzw. vor Gericht gestellt werden kann.

Ne bis in idem, wie die dazugehörige lateinische Rechtsformel lautet.

Das Oberlandesgericht Trient folgt nun dieser Argumentation der beiden Südtiroler Strafanwälte und weist den albanischen Auslieferungsantrag zurück. Der Generalstaatsanwalt hatte dagegen dessen Vollstreckung gefordert und könnte nun, zumindest theoretisch, erneut die Kassation anrufen.

Letztlich kam dem Brunecker Unternehmer in dem Auslieferungsverfahren zugute, dass auch die Staatsanwaltschaft Bergamo gegen ihn wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung ermittelt hatte. Dieser Tatbestand wurde letztlich aber fallengelassen, übrig blieb der Vorwurf des Drogenhandels, der zur Strafzumessung über drei Jahre Haft führte.

Nun ist zu sehen, ob die albanischen Behörden weiter auf eine Auslieferung des Mannes bestehen (sie könnten einen neuen Auslieferungsantrag stellen) und ob er in Italien Anspruch auf eine Haftentschädigung hat.

 

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Kommentare (1)

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  • andreas1234567

    Hallo zum Feierabend,

    so ein Armer, wird schon gesammelt und kann ich spenden?

    Zwei Dinge hätte ich noch, so eine Verhaftung erfolgt in aller Regel „ohne Vorankündigung“ und das Bild..Naja, er war im Hausarrest, nicht in Chateau d`If

    Ich versteh den positiven Unterton des Artikels nicht, jetzt hat Südtirol einen „Unternehmer“ welcher im albanischem Drogenhandel tätig war und vielleicht noch ist, toller Erfolg.

    Auf Wiedersehen beim Stuhlkreis „so einen will ich als Nachbar“

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