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Zeuge Gatterer

Ingemar Gatterer (Foto: FB/Gatterer)

Im Prozess zur SAD-Affäre wird es spannend: Auf der nächsten Verhandlung wird SAD-Boss Ingemar Gatterer in den Zeugenstand gerufen, danach der nunmehrige Verwaltungsrichter Stefan Beikircher, der seine Rolle bei der Ausfertigung des Beschlusses klären muss.

von Thomas Vikoler 

Gegen ihn selbst wurde in dieser Angelegenheit strafrechtlich ermittelt, doch am Ende wurde das Verfahren zum Tatverdacht der Wettbewerbsstörung gegen SAD-Boss Ingemar Gatterer eingestellt. Er tritt im Hauptverfahren zur Annullierung der Busausschreibung durch die Landesregierung am 6. Juli 2018 als Nebenkläger, also geschädigte Partei, auf.

Und er ist für die nächste Verhandlung am 19. April als Zeuge der Anklage aufgerufen. Es wird erwartet, dass Gatterer, der sich zuletzt in Südtirol rar gemacht hat, am Landesgericht eine große Show abziehen wird: Der SAD-Boss als Opfer vermeintlicher Machenschaften des Wettbewerbsverantwortlichen Günther Burger und von LiBus-Chef Markus Silbernagl, die nunmehrigen Angeklagten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Wettbewerbsstörung und Amtsmissbrauch bzw. Beihilfe dazu vor.

Neben Gatterer ist auch SAD-Generaldirektor Mariano Vettori als Zeuge aufgerufen.

Spannend wird es auch auf der nächsten Verhandlung am 6. Mai werden. Da ist ein Zeuge vorgeladen, der seine Rolle bei der Ausfertigung des Beschlusses, mit dem die Landesregierung die Ausschreibung der außerstädtischen Buslinien abblies, klären muss. Es handelt sich um Stefan Beikircher, damaliger Vize-Chef des Landesrechtsamtes und nunmehriger Richter am Bozner Verwaltungsgericht. Der Landtag hatte ihn wenige Wochen nach dem Beschluss in diese Position gewählt.

Beikircher hatte im Zuge der Ermittlungen der Polizei zur SAD-Affäre ausgesagt, dass er kaum bis gar nicht an der Erstellung des Beschlusses beteiligt gewesen sei.

Francesco Coran, Burgers Verteidiger im Prozess, hat da seine Zweifel. Laut Aussage seines Mandanten hatte er, Burger, am Wochenende zuvor gemeinsam mit Beikircher in Brixen am Beschlusstext gearbeitet.

Eile war auf jedem Fall geboten: Die Frist für die Vorlage von Angeboten zur Busausschreibung lief am 6. Juli 2018 um 12.00 Uhr aus und den beiden Bewerbern KSM und LiBus fehlte die ominöse Eintragung ins REN-Register. Laut Anklage ist das der Grund, warum die Landesregierung des Wettbewerbs buchstäblich im letzten Augenblick annullierte. Im Beschluss wird dieser Schritt hingegen damit begründet, dass Gatterer ihn mit der Veröffentlichung einer Mail Burgers gestört habe.

Die Verteidigung weist auch darauf hin, dass Vize-Rechtsamtsleiter Beikircher den Text des Beschlusses wenige Stunden vor der Sitzung der Landesregierung an die in die Ausschreibung involvierten Beamten geschickt habe.

Warum also, so der Gedankengang dahinter, Burger allein für einen Text verantwortlich gemacht werden, den er, erstens, nicht allein verfasst hat und, zweitens, von der Landesregierung beschlossen worden ist.

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