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„Das ist sehr bedauerlich“

Julia Unterberger

Julia Unterberger begrüßt die neue EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen. Es gebe aber einen Wermutstropfen.

Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich am Dienstag in Straßburg auf eine Richtlinie geeinigt, mit der bestimmte Straftaten in allen Ländern gleich geregelt werden sollen: Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung, Cyberstalking, Aufruf zu Hass gegen Frauen; Revenge Porn stehen künftig in der gesamten EU unter Strafe. Die neuen Vorgaben müssen zwar noch vom Parlament abgesegnet werden, doch das dürfte eine reine Formsache sein.

„Doch ausgerechnet die sexuelle Gewalt, eines der schwerwiegendsten Verbrechen gegen Frauen, blieb außen vor“, so, die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger in einer Aussendung.

„In der vorgeschlagenen Richtlinie wurde die „nur Ja, heißt Ja“ Regelung festgelegt. Das heißt: stimmt die Frau der sexuellen Handlung nicht ausdrücklich zu, handelt es sich um eine Vergewaltigung.“

„Diese frauenfreundliche Regelung, die eine Beweislastumkehr vorsieht und verhindert, dass die Geschädigte im Prozess zum zweiten Mal zum Opfer wird, gilt derzeit nur in Spanien und Schweden. In den meisten EU-Ländern gilt die „Nein, heißt Nein“ – Regelung. Die Frau muss der sexuellen Handlung erkennbar widersprechen. In 11 europäischen Ländern ist hingegen für den Tatbestand der sexuellen Gewalt die Anwendung von Gewalt Drohung oder Nötigung erforderlich. So auch in Italien.“

Daher hätten sich die Mitgliedstaaten auf keinen gemeinsamen Tatbestand einigen. Das sei sehr bedauerlich, so Unterberger.

Die SVP-Senatorin weiter:

Positiv ist hingegen, dass die sogenannten Hassdelikte, d.h. der Aufruf und die Anstiftung zu Gewalt gegen Frauen in die Liste aufgenommen worden sind.

Da Italien keinen diesbezüglichen Straftatbestand kennt, muss dieser innerhalb von drei Jahren ab Verabschiedung der Richtlinie eingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf von mir wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • cosifantutte

    „Diese frauenfreundliche Regelung, die eine Beweislastumkehr vorsieht und verhindert, dass die Geschädigte im Prozess zum zweiten Mal zum Opfer wird, gilt derzeit nur in Spanien und Schweden“

    Zur Erinnerung: Das gute Schweden hat Julian Assange aufgrund der Behauptung einer Frau, sie sei vergewaltigt worden, gezwungen, sich 7 Jahre lang in einem Zimmer in der Botschaft Ecuadors in London aufzuhalten, um sich der Auslieferung zu entziehen, vor der Vorwurf fallengelassen wurde. Ebenso wurde der Wettermoderator Kachelmann zu Unrecht mit dem Tatbestand der Vergewaltigung belastet, der sich als völlig unbegründet erwies.

    Wie sollte es denn laut Senatorin Unterberger nun weitergehen? Vor jedem Verkehr einen Vertrag unterzeichnen und Audioaufnahme anfertigen, man wiess ja nie, ob man es mit einer pathologischen Lügnerin zu tun hat. Videoaufnahmen kann man ja leicht mit KI verfremden.

    Nein, darum muss weiterhin das Prinzip der Unschuldsvermutung gelten, und die Beweislast eben nicht umgekehrt werden.

    Eine Gesellschaft, die so funktioniert, schaufelt sich das eigene Grab. Läuft.

    Dann wäre noch zu eruieren, wie man mit den Sexualvergehen mit Migrationshintergrund umgeht, denn diese genießen den Schutz der „kulturellen Eigenheit“ und werden als Kollateralschaden offener Grenzen bagatellisiert. Und nämlich genau von denen, die offenen Grenzen fordern und dann die Verletzung von Frauenrechten beklagen.

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