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Der Katzen-Prozess

Foto: Tierheim Gießen

Am Landesgericht läuft das Hauptverfahren gegen den Halter von sechs Bengalen-Katzen, die 2019 beschlagnahmt wurden.

Es sei kein DNA-Test an den Tieren vorgenommen worden und es gebe keinen Nachweis darüber, welcher Generation der Kreuzung einer Hauskatze mit einer Wildkatze die sechs Katzen angehören.

Das sagte der zuständige Veterinär des Tierheims Sill vergangene Woche in seiner Zeugenaussage vor dem Bozner Landesgericht. Dort läuft das Hauptverfahren gegen einen 38-jährigen Landwirt aus Schlanders zum Tatverdacht des Haltens von Wildtieren zum Zwecke des Handels.

An seinem Hof waren im Jahre 2019 sechs Bengalen-Kasten beschlagnahmt und ins Tierheim Sill gebracht worden. Später erhielt der Bauer nach einer gerichtlichen Entscheidung die beiden ausgewachsenen Tiere und die vier Jungen wieder zur Aufbewahrung zurück, sie haben sich inzwischen vermehrt.

Mit der Aussage des Tierarztes ist die wohl entscheidende Frage in diesem Prozess nicht beantwortet: Sind die sechs Bengalenkatzen Wildtiere oder nicht? Laut Gesetz sind die ersten drei Generationen von Kreuzungen – in diesem Fall mit asiatischen Leopardkatzen – als solche einzustufen und folglich durch Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt. Ab der vierten Generation dürfen sie gehalten und ohne Einschränkungen verkauft werden.

Es sei nicht möglich gewesen, die Abstammungslinien der sechs beschlagnahmten Katzen zu ermitteln, erklärte der Zeuge aus dem Tierheim Sill im Prozess.

Dort sagten auch zwei Carabinieri auf, welche die Ermittlungen in diesem Fall durchführten. Untersucht wurde auch der Mail- und Handyverkehr des Angeklagten, wohl um nachzuweisen, dass er ohne Genehmigung Handel mit Wildtieren betrieb. Die Ergebnisse blieben diesbezüglich aber spärlich.

Der Prozess wird Mitte März mit der Anhörung von Zeugen der Verteidigung fortgesetzt.

Bengalen-Katzen kosten pro Stück um die 2.500 Euro. Dem Bauer aus Schlanders droht bei einem Schuldspruch eine Geldstrafe von 20.000 bis 200.000 Euro bzw. eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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