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Gesperrter Präsident

Robert Oberrauch

Das örtliche Gericht des Fußballverbandes FIGC verdonnert Virtus-Bozen-Präsident Robert Oberrauch und zwei Trainer wegen rechtswidriger Probetrainings von Spielern des ASC Neugries zu mehrmonatigen Sperren.

von Thomas Vikoler

Die drei Richter des örtlichen Verbandsgericht beim Autonomen Landeskomitee sehen die Beweislage als eindeutig: Der Fußballclub Virtus Bozen hat durch drei seiner Vertreter Artikel 4, Absatz 1 und Artikel 32, Absatz 2 des Sportjustizgesetzes verletzt. Und das in gleich mehreren Fällen.

Und deshalb müssen sie ihre Tätigkeit für den Verein zeitweise einstellen. Das nun ergangene Urteil zu rechtswidrigen (Probe)Trainings von minderjährigen Spielern des ASC Neugries bei Virtus Bozen richtet sich persönlich gegen den Präsidenten Robert Oberrauch sowie gegen zwei Jugendtrainer.

Wie berichtet, hatte die Anklage für sie auf der Verhandlung am 15. Jänner folgende Strafantrag gestellt: Oberrauch sollte für neun Monate, die Trainer für jeweils drei Monate gesperrt werden. Dazu eine Geldstrafe von 900 Euro für den Verein.

Das Gericht unter Vorsitz des Rechtsanwalts Stefan Mayr (Beisitzer: Rechtsanwalt Andrea Gnecchi und Elisa Dolzini) hat dem Antrag nun vollumfänglich stattgegeben.

Das bedeutet: Oberrauch und Co. müssen seit der gestrigen Veröffentlichung des Schuldspruchs für die genannte Dauer jegliche Ausübung ihrer Vereinstätigkeit einstellen. Rein theoretisch besteht die Möglichkeit einer Berufung vor der zentralen Disziplinarkommission, doch angesichts der eindeutigen Beweislage mit einem indirekten Geständnis des Präsidenten ist diese eher aussichtslos.

In der Verhandlung hatte der Verein einen gerichtlichen Vergleich für die drei Beschuldigten beantragt – mit sechs Monaten Sperre für Oberrauch und jeweils zwei Monaten Ausübungsverbot für die beiden Trainer. Der Präsident und ein Trainer lehnten den Deal allerdings ab. Oberrauch nahm in der Verhandlung die Verantwortung für das Vorgefallene auf sich. Gegenüber der TAGESZEITUNG bezeichnete er die Vorhaltungen als „absurd“.

Dabei ist es unbestritten, dass am 2. Dezember am Spielfeld Reschen C in Bozen ein Probetraining für sechs zehnjährige Spieler des ASC Neugries abgehalten wurde, ohne dass dieser eine Genehmigung dafür erteilt hatte. Ein Trainer von Virtus Bozen erklärte zu seiner Verteidigung, er habe die Spieler in Erwartung einer Freigabe durch den Verein am Spielfeld kicken lassen.

Oberrauch wurden drei weitere Probetrainings von einzelnen ASC-Neugries-Spielern trotz widerrufener Genehmigung vorgehalten: Eines am 9. März 2023, weitere zwischen dem 16. März und 14. April bzw. zwischen dem 16. März und 30. April.

Die Anklage hatte die Vorfälle in einem mehrere hundert Seiten umfassenden Faszikel, das zahlreiche Fotos enthält, dokumentiert. Zuvor waren beim Verband Beschwerden der Eltern der betroffenen neun minderjährigen Spieler eingegangen.

Das Urteil zeigt jedenfalls, wie auch in Südtirol um fußballbegabte Kinder gefeilscht wird. Kinderhandel ist das keiner, aber die Regeln sind offensichtlich einzuhalten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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