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Zusätzliche Tests

Jetzt wird es ernst: Ab Ende des Monats wird es in mehreren Gemeinden zusätzliche Testmöglichkeiten für die neue Hunde-DNA-Datenbank geben – die Verfügbarkeit ist allerdings begrenzt.

von Lisi Lang

Eigentlich hätten alle in Südtirol gemeldeten Hunde bis Jahresende 2023 in die neue DNA-Datenbank eingetragen werden müssen. Zwei Jahre lang hatten Hundebesitzer Zeit, um das genetische Profil ihres Vierbeiners zu hinterlegen. Fakt ist, dass ein Großteil der rund 40.000 Hunde in Südtirol zum Stichtag 1. Jänner 2024 noch nicht im neuen Register eingetragen war.

Weil das Land aber keinen Rückzieher machen wird, wie der zuständige Landesrat Arnold Schuler mehrfach betont hat, wird ab Ende des Monats ein Zusatzangebot auf die Beine gestellt, um der zuletzt gestiegenen Nachfrage entgegenzukommen. Wer seinen Hund nämlich nicht eintragen lässt, riskiert eine Strafe.

Es wurden weitere Tierärzte ausfindig gemacht, welche zusätzlich zum bereits bestehenden Angebot in mehreren Gemeinden Tests durchführen werden. Der Zusatzdienst soll an fixen Tagen von Ende Jänner bis Ende März angeboten werden. „Wir haben den Gemeinden mitgeteilt, wie viele Tage je nach Bezirk zur Verfügung stehen“, erklärt Arnold Schuler. Diese Verfügbarkeit hänge in erster Linie mit jener der Tierärzte zusammen. „Und jetzt mit den Rückmeldungen der Gemeinden wird man ein Konzept auf die Beine stellen, um die zusätzlichen Tests anbieten zu können“, erklärt Schuler.

Bis Montag mussten die Gemeinden mitteilen, ob und welche Räume sie für diese Tests zur Verfügung stellen können. Die entsprechenden Rückmeldungen hat der Gemeindenverband gesammelt. „Es haben sich genügend Gemeinden gemeldet, um das Zusatzangebot auf die Beine stellen zu können“, sagt Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes.

Schatzer erklärt, dass sich sogar mehr Gemeinden gemeldet hätten als benötigt, weshalb man nun versuchen will, weitere Tierärzte zu finden. „Wenn sich eine Gemeinde gemeldet hat, dann wird es im Normalfall einmal pro Woche einen Testtag geben“, erklärt Schatzer, und das für acht Wochen.

Genaueres müsse man aber erst im Detail klären. „Es gibt Bezirke, wo sich mehr Gemeinden gemeldet haben, als Tierärzte zur Verfügung stehen und hier wird man schauen, entweder noch weitere Tierärzte zu finden oder man macht die Tests vielleicht einen Monat in einer Gemeinde und einen Monat in einer anderen“, erklärt der Präsident des Gemeindenverbandes. Sobald man den definitiven Kalender habe, werde man die Testtage und die Möglichkeiten für die Vormerkung kommunizieren.

Klar ist allerdings auch, dass die Verfügbarkeit begrenzt ist – 30.000 Hunde könne man laut Schuler über dieses Zusatzangebot sicher nicht testen. Sechs Hunde pro Stunde sollen im Rahmen dieser Testtage registriert werden – das sind bei einem achtstündigen Testtag knapp 50 Hunde. „Die Leute tun gut daran, sich nicht nur auf diese Möglichkeit zu verlassen“, betont Schuler, diese Tests könne man nämlich nicht so schnell abwickeln wie z.B. Corona-Tests, wo die Massentests schon fast an Fließbandarbeit erinnert haben. Man verstehe dieses Angebot als Zusatz zu den aktuellen Möglichkeiten und dem Angebot in der Sill, allerdings könne man sicher nicht alle Hunde testen, so Schuler.

Die Gendatenbank dient nicht allein dazu, die Verantwortlichen zurückgelassener Hundehäufchen zu identifizieren, sondern auch dazu, bei Verkehrsunfällen, in welche Hunde verwickelt sind, oder bei Hundebissen eindeutig zu klären, ob es sich um das angegebene Tier handelt oder nicht. „Mehrere italienische Regionen haben Interesse an dieser Initiative gezeigt, auch das Ministerium verfolgt die Umsetzung des Gesetzes“, sagt der zuständige Landesrat. Der erste Schritt ist nun die Erfassung der Hunde und die Eintragung in die Datenbank – damit ist auch die Basis für Kontrollen gelegt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • aufmerksamerbeobachter

    Die Tests sind ein kompletter Witz und die Verlängerung ebenso.

  • criticus

    „Genaueres müsse man aber erst im Detail klären“
    Waren die Gesetze eines Herrn Schuler immer so?
    Wenn man ein Gesetz erlässt, dann sollte es durchführbar sein. Dieses „Hundegagga-Gesetz“ ist genauso unsinnig, wie das Gesetz über das „Silvester-Böllerverbot“. Jeder der böllert sollte sich vorher die Genehmigung beim Bürgermeister oder der Bürgermeisterin holen, ansonsten ist es strafbar. Das Resultat, alle böllern und keiner meldet es.
    Für dieses, meiner Meinung nach, „Hunde-Scheiß-Gesetz“ hat nicht nur der Einbringer die Schuld, nein auch die, die dafür gestimmt haben. Gesetze die nicht durchführbar sind und in der Umsetzung eine Menge Geld kosten sollten versenkt werden. Ob das die neue Landesregierung versteht?

  • pingoballino1955

    Was passiert,wenn Pferde und Kühe in einem Dorf herumscheissen,weil es einem 5 Sternehotel dient? Gibt es da auch einen DNA TEST???????

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