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Die neue Verordnung

Foto: lpa

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Mittwochnachmittag  eine Verordnung unterzeichnet, mit der die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Risikopatientinnen und Risikopatienten aufgenommen sind, bis zum 30. Juni 2024 verlängert wird.

Die Verordnung Nr. 1/2024 folgt damit auf die bis zum 31. Dezember geltende Verordnung Nr. 5/2023 zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 27. Dezember 2023 die staatliche Verordnung unterzeichnet, Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Donnerstag übernommen und an die verschiedenen Eigenschaften der Einrichtungen im Land adaptiert.

Wie bereits in der vorherigen Verordnung vorgesehen gilt die Maskenpflicht für die Beschäftigten, die Benutzenden und die Besuchenden in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche, ältere und immunosupprimierte/immungeschächte Personen aufgenommen sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Diese Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffene Gesundheitseinrichtungen definiert. 

Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime, der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden. In Einrichtungen, in denen es keinen ärztlichen Leiter gibt, werden die entsprechenden Entscheidungen von der ärztlichen Bezugspersonen der Einrichtung oder einer anderen, wie auch immer benannten, ärztlichen Figur getroffen, welche vergleichbare Funktionen für die Einrichtung ausübt.

In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patientinnen und Patienten entscheiden die Sanitätsdirektorinnen und -direktoren über die Maskenpflicht – auch für Personen mit Atemwegserkrankungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner entscheiden über das Maskentragen in ihren Ambulatorien und Wartesälen. Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus triftigen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Die Verordnung Nr. 5/2023 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • nobodyistperfect

    Das heißt ab 1. Juli gibt es keine Risikopatienten mehr oder diese sind uns Wurst.

  • ghiacciolo

    Der war gut!

    Risikopatienten waren im Allgemeinen den Bürgern schon immer wurst!

  • foerschtna

    Das kommt davon, wenn sich 97% der Bevölkerung nicht mehr den 5. Stich abholen ! Dann muss man eben wieder die Maskenpflicht einführen ! Aber auch das wird nichts nützen. Abholen, abholen, abholen, mit Blaulicht und Sirene, und rein mit dem erlösenden Saft in den Oberarm ! Oder noch besser in den Hintern ! Lockdowns, Ausgrenzung, Arbeitsplatzdiebstahl, Diffamierung, Hetze und Spaltung war gestern ! Eine offene und tolerante Gesellschaft braucht Zwang !

    • heracleummantegazziani

      Problematischer als der Corona-Virus ist zurzeit der Grippevirus. Seit der 51 KW erlebt das Gesundheitssystem steigende Zahlen bei den stationär behandelten Grippefällen mit Spitzen von 17,2 Erkrankten pro 1000 Patienten, eine Inzidenz, die man in den letzten Jahren nicht erlebt hat (eben wegen der Vorbeugemaßnahmen gegen SARS Cov2).
      Zwischen dem 23. Dezember und dem 31 mussten bis zu 480 Patienten mit Grippesymptomen die Notaufnahmen aufsuchen.
      Das Tragen eines Mundschutzes ist ein Zeichen des Respekts gegenüber fragilen Menschen. Genau um das geht es. Aber Ihr ironischer Kommentar zeigt ja, dass es Impfgegnern eben an Respekt mangelt.

      • foerschtna

        Sie meinen wohl die Art von Respekt, die den Ungeimpften ca. 2 Jahre lang entgegengebracht worden ist. Ihr linksgrünen Totalitaristen glaubt immer, dass das, was ihr für richtig erachtet, am besten mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden soll, und falls jemand damit nicht einverstanden sein sollte, dann ist er eben intolerant, respektlos oder rechtsradikal. Nur erkennen immer mehr Menschen, was euer ständig erhobener moralischer Zeigefinger in Wirklichkeit ist: Pure Heuchelei.

      • kongo

        Wichtiger wäre wohl gewesen das der LB eine Verordnung unterschrieben hätte, daß vor jeder Landtagssitzung alle Teilnehmer auf Schußwaffen kontrolliert werden.Bei solchen Bettnachbarn, man weiß nie.

  • robby

    @foerschtna leidesch unter Verfolgungswahn und hosch Albträume?

    • foerschtna

      Ja, habe Albträume weil sich kaum noch jemand den 5. Stich abholt, deswegen haben wir jetzt ja so viele Krankenstände wie noch nie. Diese ganzen Impfauffrischungsverweigerer gefährden sich selbst und uns alle. Da ist die Wiedereinführung der Maskenpflicht das Mindeste, was man tun kann. Und wenn auch das nichts nützen sollte: Abholen und rein mit dem 5. Stich in den Hintern !

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