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„Frauen sichtbarer machen“

Bis Ende Februar können Verfasserinnen und Verfasser von wissenschaftlichen Arbeiten zu Chancengleichheit und Geschlechterfragen im Frauenbüro des Landes um den Förderpreis ansuchen.

Der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen jedes Jahr gewährte Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten soll ein Ansporn für Studierende sein, sich mit dem Thema der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und mit anderen Geschlechterfragen auseinanderzusetzen.

Die Förderpreise sollen dazu beitragen, Frauen in der Wissenschaft sichtbarer und ihre Studienergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Jahr 2024 werden die Förderpreise bereits zum 24. Mal vergeben.

Zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten eines mindestens zweijährigen Masterlehrganges. Der jeweilige Studienabschluss darf höchstens ein Jahr zurückliegen.

Die detaillierten Richtlinien und der Vordruck für die Antragstellung sind auf dem Landeswebportal zur Chancengleichheit unter „Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten“ abrufbar.

Die Anträge müssen bis 28. Februar 2024 an das Frauenbüro des Landes in gerichtet werden (E-Mail oder persönliche Abgabe).

Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen des Frauenbüros (zu finden in der Dantestraße 11) unter der Rufnummer 0471 416970 oder der E-Mail: [email protected].

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • cosifantutte

    “Bis Ende Februar können Verfasserinnen und Verfasser von WISSENSCHAFTLICHEN Arbeiten zu Chancengleichheit und Geschlechterfragen im Frauenbüro des Landes um den Förderpreis ansuchen.“

    Ich zitiere aus der entsprechenden Verordnung, Kriterien:

    Artikel 7, Paragraph1:

    Absatz a) „frauenspezifische, gendergerechte und
    feministische Themen bzw. Themen, die aus einer frauenspezifischen, genderge-
    rechten und feministischen Sicht analysiert wurden“

    Absatz b) „Chancengleichheit zwischen Frau und Mann,“ (setzt schon die Behauptung voraus das die Chancen ungleich sind. Wie wird das begründet?)

    Absatz c) Frauenbilder und Geschlechterfrage. (Wie sind „Frauenbilder“ und „Geschlechterfragen“ definiert?)

    Hierbei handelt es sich eindeutig um die Förderung einer Ideologie und nicht um Wissenschaft. Wissenschaft is der Objektvität verpflichtet mit dem Ziel, begründetes, überprüfbares (ideologiefreies), irrtumsfreies, nachvollziehbares Wissen zu produzieren und auch infrage zu stellen.

    Wie kommt man dazu ideologisiertes Geschwätz amtlich als Wissenschaft zu bezeichnen? Und sowas wird mit Steurgeldern subventioniert?

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