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Kostenlose Beratung

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Kfz-Steuerpflichtige erhalten auch künftig qualifizierte Beratung. Die Landesregierung hat die neue Vereinbarung mit den Autoagenturen im Entwurf genehmigt.

Die Landesregierung hat am Dienstag dem Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung für die Beratung der Steuerpflichtigen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer zugestimmt. Der Vereinbarung können die auf Landesgebiet tätigen Agenturen für Autoangelegenheiten beitreten. Die Laufzeit des Vertrages endet mit 31. März 2026.

Gegenstand der Vereinbarung ist die kostenlose, qualifizierte Beratungstätigkeit für Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Kfz-Steuer. Im Gegenzug erkennt das Land den Agenturen eine Vergütung für jede bearbeitete Akte zu. Dieser einheitliche Vergütungsbetrag wurde im Vergleich zum vorgehenden Zeitraum 2021-2023 an die Inflation der vergangenen Jahre angepasst. Die Vergütung erfolgt durch die Südtiroler Einzugsdienste AG, die im Auftrag des Landes und der Gemeinden Steuern und Abgaben einhebt.

Autoagenturen, die der Vereinbarung beitreten möchten, können sich an die Dienststelle Landesabgaben der Südtiroler Einzugsdienste (E-Mail: [email protected], Tel. 0471 316 400) wenden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • hallihallo

    schafft diese absurde autosteuer endlich ab. jede region hat andere regeln und es gibt wohl kaum noch 2 autobesitzer, welche die gleiche autosteuer zahlen. dazu braucht es eine herde von angestellten , die bei anderen diensten fehlen.
    die erhöhung des benzins um 0,06 Euro würde alle autosteuern decken und dieses ganze rechensystem und die dazugehörige bürokratie würde endlich wegfallen. frankreich hat diese schon vor jahren umgesetzt.

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