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Die bezahlte Kuh

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Das Strafverfahren gegen den Jäger aus der Sarner Fraktion Auen, der 2021 eine Kuh des Nachbarn erschoss, wurde eingestellt.

Den Preis für seine Kuh nannte der Bauer Anfang Oktober am Rande einer Strafverhandlung am Bozner Landesgericht: 2.000 Euro.

Auf diesen Betrag dürften er, der Bauer, und ein Jäger aus der Nachbarschaft inzwischen geeinigt haben, auch wenn darüber Stillschweigen vereinbart wurde.

Die Auszahlung der geschädigten Partei war eine Voraussetzung für die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens zu einem beinahe unglaublichen Vorfall am 3. November 2021:

Ein Jäger aus der Sarner Fraktion Auen erschoss mit seinem Jagdgewehr ebendort eine auf einem Waldstück weidende Kuh.

Er hatte sie, wie er später erklärte, mit einem Dachs verwechselt, auf den er es eigentlich abgesehen hatte.

Obwohl der Eigentümer der Kuh zum Tatort gerufen wurde – der Jäger hatte dem schwerverletzten Tier mit einer zweiten Kugel den Gnadenschuss versetzt -, gab es bis zur Verhandlung Anfang Oktober kein Angebot für eine Schadensersatzzahlung. Um eine Einigung darüber zu erleichtern, vertage Richter Carlo Busato die Verhandlung auf Montag dieser Woche.

Auf dieser erging die Mitteilung, dass der Jäger dem Bauern, der sich nicht als Nebenkläger in das Strafverfahren eingelassen hatte, eine Entschädigung für die tote Kuh bezahlt hat.

In der Folge verfügte Richter Busato die Einstellung des Verfahrens gegen den Jäger zum Vorwurf der Tötung eines Tieres. Es fehlten nämlich drei wichtige Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes nach Artikel 544 des Strafgesetzbuches: Die „nicht gegebene Notwendigkeit“ der Tötung, deren Grausamkeit – und der Vorsatz. (tom)

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • robby

    Für Blödheit und Besoffen sein gibts ja keine Strafe.

  • rumer

    Wenn einer eine Kuh mit einem Dachs verwechselt, gehört ihm der Waffenpass lebenslang abgenommen.

  • prof

    Jetzt wäre die Frage,hätte der Jäger einen Bär oder Wolf erschoßen weil mit einem Dachs oder anderes Wild verwechselt, wäre er auch nur mit Zahlung eines Schadenersatzes davon gekommen ??

  • tommmi

    Hoffentlich hat der Bauer noch um einiges mehr bekommen, das nächste Mal trifft er womöglich noch einen Menschen.
    Und eine Strafe oder noch besser eine Gemeinützige Arbeit im Kuhstall des Bauern würde ihm nicht schaden

  • andreas1234567

    Hallo zum Abend,

    was muss man genommen oder gesoffen haben um einen Dachs mit einer Kuh zu verwechseln?

    Sonst halte ich es ja streng mit den Jägern aber da fällt mir wirklich nichts mehr zu ein.
    Da muss die Jägerzunft auch Selbstreinigung betreiben. Bin sonst wirklich ein Fan der Jägerzunft, geerdete Leute, bodenständig und naturverbunden, freue mich immer wenn ich sie als Tischgenossen habe

    Auf Wiedersehen in Südtirol

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