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Aktenzeichen Erdbeere

Unzureichende Unterkünfte für die Arbeiter und Fahrzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen: Die Carabinieri und das Arbeitsinspektorat haben bei einem Wipptaler Familienunternehmen mehrere Verstöße geahndet. Der Betriebsinhaber Markus Griesser will die Vorwürfe ins rechte Licht rücken.

von Erna Egger

Markus Griesser fiel aus allen Wolken, als mehrere Online-Medien über die Inspektion in seinem Unternehmen berichteten. Er war aus zweierlei Gründen überrascht: „Einerseits, wie die Behörden hier aufmarschiert sind, und andererseits, wie das Ergebnis der Kontrolltätigkeit jetzt geschildert wird.“

Die Carabinieri haben eine Presseaussendung verschickt und über ihre Kontrolltätigkeit berichtet.

Laut dieser haben die Ordnungskräfte in jüngster Zeit gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat der Provinz Bozen eine gezielte Kontrolle bei einem Unternehmen im Wipptal durchgeführt, das sich auf den Anbau von Erdbeeren spezialisiert hat. Hierbei handelt es sich um die Genossenschaft Griesser in Freienfeld.

Acht Carabinieri-Beamte und vier Inspektoren waren im Betrieb vorstellig geworden, „eine Nichte war vor Ort, ich selbst nicht“, bestätigt Griesser.

Die Ordnungskräfte haben überprüft, ob die Beschäftigten regulär angestellt sind und ob die Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eingehalten werden.

Bei der Kontrolle wurden laut Carabinieri mehrere Verstöße festgestellt: Die Unterkünfte der Erdbeerpflücker wurden aufgrund ihrer baulichen Struktur – weil zu klein – und der hygienischen Bedingungen als ungeeignet erachtet.

Bei einigen Fahrzeugen, darunter Traktoren und Gabelstapler, wurden fehlende Sicherheitsmechanismen wie Rückhaltegurte und Rückspiegel festgestellt.

Hierzu will Griesser präzisieren:

„Wir haben vielzählige Maschinen. Nur bei einem Traktor wurde festgestellt, dass der Spiegel fehlte und der Sicherheitsgurt war eingeklemmt. Zudem war bei einem der vier Stapler der akustische Pieps-Ton beim Rückwärtsfahren defekt. Die Kosten für diese Vergehen belaufen sich auf 1.700 Euro. Bei allen anderen Maschinen wurde nichts gefunden.“

Die Anstellung der Arbeiter:innen hingegen war regulär erfolgt: 55 Arbeiter:innen wurden angetroffen und identifiziert, die alle korrekt gemeldet und versichert waren.

„Es wurde somit festgestellt, dass wir auf unserem Hof keine Schwarzarbeiter haben“, will Griesser hervorheben.

Wegen der festgestellten Verstöße zeigten die Carabinieri den Eigentümer des Betriebes, der zugleich als Arbeitgeber identifiziert wurde, bei der Staatsanwaltschaft Bozen an

Es wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 23.000 Euro verhängt, eine Summe, die sich bis zu einem Viertel reduzieren wird, wenn die Mängel richtiggestellt werden, so Griesser. Der Betrieb musste zudem, laut Carabinieri, seine Tätigkeit einstellen.

Zu den Unterkünften erklärt der Betriebsinhaber, dass die Genossenschaft über vier Unterkunftsstrukturen verfügt: „Bei zwei war alles perfekt – mit Fluchtweg, Notfallplan, Feuerlöscher usw. Bei einer Unterkunft, so haben die Beamten festgestellt, ist der Notausgang nicht 2,20 Meter hoch, also zu niedrig. Ein Techniker wird nächste Woche prüfen, ob ein Notausgang in dieser Größe überhaupt umgesetzt werden kann – wodurch diese Strafe nicht mal sicher ist. Bei der zweiten Wohncontaineranlage ist auch alles tipptopp, wir haben es lediglich verabsäumt, die alle zwei Jahre fällige Erdungsüberprüfung zu machen“, schildert Griesser.

Abseits des Betriebes haben sich indes acht Mitarbeiter eigenständig in ein altes Bauernhaus eingemietet, „weil sie das ganze Jahr über hier sind, bei uns aber nur das halbe Jahr arbeiten. Dieses gehört aber dem Nachbarn. Die Ordnungskräfte nahmen aber an, dass es sich um eine unserer Betriebsstätte handelt – was jedoch nicht der Fall ist – und fanden keine Fluchtpläne, was ein Privathaus auch nicht braucht“, so Griesser.

Auf den Feldern wurde normal weitergearbeitet, weil zum Saisonende kehren die Mitarbeiter in ihre Heimatländer zurück. Allein der alte Bauernhof sei geschlossen worden.

Eigentlich – so Griesser – fühlte man sich nach der Kontrolle im Betrieb bestätigt, da nur unwesentliche Mängel festgestellten geworden waren, „wir jedoch alle erforderlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften erfüllen.“

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