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„Wir müssen verhandeln“

LH Arno Kompatscher hält den Schritt des italienischen Ministerrates, eine EuGH-Klage gegen die Nordtiroler Transit-Maßnahmen anzustrengen, für nicht zielführend und drängt auf Verhandlungen.

In der Frage der Transitproblematik drängt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Staaten Italien und Österreich, sich an den Verhandlungstisch zu setzen.

Mit dieser Forderung reagiert er auf die Entscheidung des italienischen Ministerrates, gegen die Transit-Maßnahmen des Landes Tirol eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzustrengen.

In der Dauerproblematik Brennertransit sei Südtirol leidgeprüft, erklärt der Südtiroler Landeshauptmann, daher dränge er seit langem auf Verhandlungen ohne Vorbedingungen. Das gelte sowohl für die italienische als auch für die österreichische Seite.

Kufsteiner Erklärung macht es vor

Es müsse laut Südtirols Landeshauptmann dringend eine Verhandlungsrunde eingerichtet werden. Auf regionaler Ebene sei mit der Kufsteiner Erklärung für ein digitales Verkehrsmanagementsystem im April 2023 vorgemacht worden, wie es gehen könnte.

Wenn schon die direkt betroffenen Regionen in der Lage seien, ohne große Vorbedingungen Verhandlungen aufzunehmen und Ergebnisse zu erzielen, dann dürfe man sich auch erwarten, dass dies ebenso auf höherer institutioneller Ebene im Interesse der Allgemeinheit machbar ist, zeigt sich der Landeshauptmann überzeugt.

LH Kompatscher bei Innenminister Salvini in Rom

Die Geschichte Südtirols zeige mehr als deutlich, welche positive Kraft politische Kompromisse entwickeln können, aber es brauche dafür auch die Bereitschaft, vorbehaltlos über Alternativen zu diskutieren. Es reiche aus, hüben wie drüben einige Justament-Standpunkte beiseitezuschieben, um den Blick auf die vorhandenen Alternativen freizumachen. Südtirol werde in diesem Sinne stets versuchen, seiner Brückenfunktion und Vermittlerrolle gerecht zu werden, betont der Landeshauptmann.

Staatsvertrag für digitales Verkehrsleitsystem nötig

Die Initiative müsse nun in erster Linie von den Nationalstaaten Italien, Deutschland und Österreich ausgehen. Nur wenn diese zustimmen, kommt ein Staatsvertrag zustande und kann ein digitales Verkehrsmanagement- bzw. Verkehrsleitsystem Realität werden. Auf dieser Grundlage sei es im Interesse aller Beteiligten möglich, eine effiziente wirtschaftliche Nutzung des Korridors ebenso zu berücksichtigen wie den Gesundheits- und Umweltschutz in den betroffenen Regionen und Ländern.

Dazu zähle auch eine angemessene Korridormaut, die das Problem des Umwegverkehrs eindämmen, so Arno Kompatscher.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • andreas

    Natürlich klagen, der LH liegt hier falsch.
    Platter ist aus Bozen sogar einfach abgehauen, als er bei einem internationalen Treffen verhandeln sollte

    • gurgiser

      Was denn „klagen“? Alle Begrenzungen zum Schutz der privaten und betrieblichen Anrainerschaft wurden auf Grundlage des Landes-, National-, Völker- und Euoparechts verordnet und VOR Verordnung von der EU notifiziert. Dass das alles verschwiegen wird und der Klage damit der Klagsgrund fehlt, sollte bekannt sein. Ebenso, dass der NO2-Grenzwert zum Schutz der nenschlichen Gesundheit nicht unterschritten wird auch. Und, dass die EU-Kommission auf Grundlage der WHO die Grenzwerte von NO2 und Feinstaub wieder senken wird, bestätigt den österreichischen und Tiroler Weg. Der Transit hat Alternativen, die Familien und Betriebe an A93, A12, A13 und A22 nicht. Fritz Gurgiser, Transitforum Austria-Tirol

  • gurgiser

    Ja, aber was soll „verhandelt“ werden? Die „Slotterei“, wo das Trentino fehlt (dank LEGA) und welches mindestens 2,5 Mio Transitlaster am Brenner FESTSCHREIBEN würde, weil der Umwegverkehr von 1 Million Transitlaster nicht mehr angetastet wird? Nein, danke. Kein Nschtfahrverbot vom Brenner bis Verona, keine andere Begrenzung, stattdessen die Trsnsit-Billigmaut. Seit JAHRZEHNTEN an der Brennerstrecke von Rosenheim – Verona, weil wir in Nordtirol allein gelassen wurden. Trotzdem haben wir an der Brennerstrecke die NO2-Werte um – 90 % reduziert; auch in Südtirol. Deshalb: Nachmachen, anstatt drei Tage vor der Wahl etwas „verhandeln“ zu wollen, was nicht verhandelbar ist: Die Reduktion der vielfältigen Belastungen durch den hohen Transitverkehr, der vor allem durch Bayern, Südtirol und das Trentino auf den Brenner gelockt wird. Dass deshalb nun A13 und A22 von Dauerbaustellen belegt sind, ist eine Folge davon. Fritz Gurgiser, Transitforum Austria-Tirol

    • andreas

      Die Formlierung der Klage übernehmen Rechtsanwälte und die Entscheidung darüber, ob sie angenommen wird, Richter.
      Sie brauchen sich also vorab nicht großartig Gedanken darüber machen. 😉

      Können sie mir eigentlich erklären, warum Tirol die kilometerlangen Schlangen im Winter bei der Anfahrt zu ihren Skigebieten klaglos hinnimmt, den Warenverkehr zwischen D und I aber wiederholt schikaniert?

      Finden sie es richtig, dass Österreich den Brenner schließt, wenn in Deutschland Feiertag ist, damit sich die LKWs in Südtirol und nicht in Österreich stauen? Ihr scheint nette Nachbarn zu sein……

  • gurgiser

    Als Profi mit langjähriger Erfahrung und Kenntnis des Europarechts interessiert mich das; wenn Rechtsanwälte die Formulierung der Klage übernehmen, soll es so sein. War ja auch seinerzeit so, dass ein Anwalt im Auftrag einer deutschen Frächterin die Republik Österreich verklagt hat und gescheitert ist. Zu 2) Es dürfte Ihnen entgangen sein, dass Tirol bereits seit 2019 auch im niederrangigen Netz sehr intensiv mit Vorschlägen auch von uns mit Abfahr- und Durchfahrtsverboten das „Zustauen“ deutlich reduziert. Das wird mittlerweile auch in Bayern nachgemacht und gehört auch in Südtirol umgesetzt. Vor allem am Brenner. Zu 3) Österreich muss diese Maßnahmen treffen, um auf der A12 und A13 die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs aufrecht zu halten“. Würden die Behörden das nicht tun, wäre es Amtsmissbrauch. Fazit: Die „Täter-Opfer-Umkehr“ funktioniert so nicht und eines klar: Niemand hat ein Interesse, Stau nach Südtirol oder Bayern zu „verlagern“ – es ist genau umgekehrt. Österreich und Tirol sollten ihre Schutzmaßnahmen rechtswidrig aufgeben, weil die Nachbarländer REAL immer noch den Transit anstelle die private und betriebliche Anrainerschaft schützen. Und gleichzeitig schon über Jahrzehnte von diesen Schutzmaßnahmen durch eine Reduktion der NO2-Grenzwerte um über – 90 % profitieren. Ich hoffe, das ist nun klar, wo Handlungsbedarf besteht. Fritz Gurgiser

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