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Neue Richtlinien

Foto: lvh/Shutterstock

Auch im Jahr 2024 fördert die Südtiroler Landesregierung die Anschaffung von beweglichen Gütern durch ein Wettbewerbsverfahren zugunsten von Klein- und Kleinstunternehmen.

Die Richtlinien für die Ausschreibung für das Jahr 2024 wurden kürzlich durch die Landesregierung verabschiedet.

Der lvh stand in enger Abstimmung mit der zuständigen Landesabteilung, um die Interessen der Handwerksbetriebe zu vertreten, insbesondere in Bezug auf das jährlich überarbeitete Punktesystem. Ein wichtiger Erfolg war die Beibehaltung der hohen Punktzahl von 30 Punkten für Betriebe mit bestehenden Lehrverträgen, um diejenigen Betriebe zu belohnen, die sich aktiv an der Ausbildung von Lehrlingen beteiligen.

Bisher lag der Schwerpunkt des Punktesystems hauptsächlich auf Forschung und Entwicklung. Mit den neuen Kriterien wird ein verstärkter Fokus auf die Nachhaltigkeit gelegt.

Ebenso liegt die Mindestinvestitionssumme nicht mehr, wie es in vorherigen Ausschreibungen der Fall war, bei 20.000 Euro, sondern nun auf 15.000 Euro reduziert wurde.

„Es handelt sich hierbei um eine wichtige Unterstützung für Unternehmen, die Investitionen tätigen“, erklärt lvh-Vizepräsident Hannes Mussak. „Letztes Jahr gab es rund 120 Ansuchen aus dem Handwerk, das zeigt, wie wertvoll die Förderschiene für die Betriebe ist.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • meinemeinung

    Herr Hannes Mussak wenn nur, betone nur 120 Handwerksbetriebe angesucht haben ,dann sollten Sie sich überlegen , ob diese Beiträge wirklich für alle gälten oder nur für einige bestimmte. Klein – und Mittelbetriebe werden wenn Ihr so weitermacht bald von der Landschaft verschwinden, meine Meinung

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