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„In die richtige Richtung“

Philipp Moser

Der Wirtschaftsverband hds begrüßt einzelne Maßnahmen des staatlichen Haushaltsgesetzes 2024, dessen Entwurf in diesen Tagen von der römischen Regierung verabschiedet wurde. Dieser muss jetzt noch vom Parlament definitiv verabschiedet werden.

„Die aktuellen Zeiten erfordern eine Stärkung der Kaufkraft der Bevölkerung zur Ankurbelung des Konsums. So gesehen geht die geplante Steuersenkung für den Mittelstand und die niedrigeren Einkommensschichten mittels Senkung der Lohnkosten in die richtige Richtung“, betont hds-Präsident Philipp Moser in einer ersten Stellungnahme.

In diesem Zusammenhang ist auch die für 2024 vorgeschlagene Erhöhung der Höchstgrenze der Fringe Benefits für Mitarbeiter von derzeit 258,23 Euro auf 1000 Euro zu begrüßen. Für Mitarbeiter hingegen mit zu Lasten lebenden Kindern soll die Höchstgrenze auf 2.000 Euro festgesetzt werden.

„Zu diesen Benefits gehören auch Einkaufsgutscheine, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter weitergeben können“, erklärt Moser. Der große Vorteil für die Betriebe und Arbeitgeber: Gutscheine für Mitarbeiter sind bis zu diesem jährlichen Höchstbetrag weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen. Und zugleich sind sie eine wirksame Unterstützung für die Betriebe und für die Ankurbelung der lokalen Kreisläufe.

„In der Tat ermöglichen es die Lohnzusatzleistungen, wie auch andere Instrumente der betrieblichen Sozialfürsorge, den Unternehmen, in diesen herausfordernden Zeiten schnell und steuergünstig zugunsten ihrer Mitarbeiter zu intervenieren“, betont hds-Präsident Philipp Moser.

Der hds weist auf eine noch offene Baustelle hin: „Wir fordern endlich einen fairen Wettbewerb und gleiche Regeln für alle Akteure in der Wirtschaft – ob stationäre Betriebe oder internationale Onlinehändler oder Kleinbetriebe und Konzerne. Dazu gehört die Steuergerechtigkeit.

„Große Online-Konzerne und Online-Plattformen zahlen für ihre Umsätze dank Steueroptimierungen und -verschiebungen in Steueroasen lächerliche Steuern. Die lokalen Betriebe sind benachteiligt. Die Steuern müssen dort gezahlt werden, wo die Umsätze und Gewinne erwirtschaftet werden. Es braucht gleiche Wettbewerbsbedingungen und somit eine Änderung der Besteuerungssystematik auf europäischer und internationaler Ebene und somit eine Gleichstellung der Auflagen bei der Besteuerung des Onlinehandels – damit alle Akteure mit gleichen Bedingungen arbeiten können“, bringt es der hds-Präsident abschließend auf den Punkt.

 

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