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Aufschub für Gullotta

Die Vorverhandlung zur Schulnoten-Affäre des italienischen Schulamtsleiters Vincenzo Gullotta wird vertagt. Lässt die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen?

Weil die Akte Gullotta erst kürzlich von einem ins Verwaltungsgericht gewechselten Staatsanwalt an eine neue Staatsanwältin übergeben wurde, hat Richter Ivan Perathoner die gestrige Vorverhandlung Antrag vertagt. Der neue Termin ist der 9. März.

Ob es zu diesem überhaupt kommt, wird von den Beratungen zwischen Anklage und Verteidigung in den nächsten Monaten abhängen. Wichtigster Streitpunkt ist die Frage, ob Gullotta bei seinem Anruf beim Direktor der Bozner Foscolo-Schule im Juni 2020 als Schulamtsleiter gesprochen hat oder als Vater, der auf einen Formfehler bei der Berechnung von zwei Schulnoten des Sohnes hinweisen wollte. Angeblich wurden Noten aus dem Fernunterricht mit jenen aus dem Präsenzunterricht nicht richtig addiert.

Laut Gullotta-Verteidiger Giancarlo Massari telefonierte sein Mandant nicht als Schulamtsleiter, auch für einen solchen gebe es ein Recht, als Vater auf eine Unstimmigkeit hinzuweisen. Dem steht allerdings die Zeugenaussage einer Schulsekretärin entgegen, die das Gespräch zwischen Gullotta und dem Schulleiter mitgehört hatte. Sie gab der Gerichtspolizei zu Protokoll, dass der Anrufer mit einer ministeriellen Inspektion in der Foscolo-Schule gedroht habe – was Gullotta bestreitet.

Der Schulamtsleiter, der im Juni von der Landesregierung zum Vize-Ressortdirektor befördert wurde, ist von der Staatsanwaltschaft wegen Bestechung (Art. 319) angeklagt worden, der Schulleiter und der Vorsitzende des Klassenrats wegen Falscherklärung.

Voraussetzung für die Anwendung von Art. 319 ist der Umstand, dass der Beschuldigte als Amtsperson gehandelt hat. Verteidiger Massari will die Staatsanwältin auch davon überzeugen, dass Gullottas Sohn durch die Korrektur von zwei Noten keine Sonderbehandlung erfahren habe. Auch die Noten anderer Schüler wurden auf der Sitzung des Klassenrates abgeändert. (tom)

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