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Gestoppte Wolfsjagd

Foto: Stefan Borkert

Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe in Mühlwald ausgesetzt. Das Land ist zuversichtlich, dass die Wolfsjagd nach der Anhörung am 10. Oktober fortgesetzt werden kann.

von Markus Rufin

Der Plan des Landes war klar: Das Dekret zur Entnahme von zwei Wölfen rund um Mühlwald sollte wenig Aufmerksamkeit erregen. Nur so wäre es nämlich möglich gewesen, dass das Dekret nicht ausgesetzt wird und noch vor den Landtagswahlen der erste Wolf entnommen wird. Doch daraus wird nun nichts.

Obwohl das Land mit den Informationen sehr spärlich umging, haben die Tierschutzorganisationen LNDC Animal Protection, LAV, Liga gegen Tierversuche und der italienische WWF einen Antrag auf Aussetzung des Dekretes gestellt.

Gestern hat das Verwaltungsgericht diesen Antrag angenommen. Das bedeutet, dass der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist.

Das Gericht argumentierte, dass die Wölfe einer besonders geschützten Art angehören, deren Tötung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.  Weiters hieß es, dass ein Eilverfahren nicht notwendig war, dass die Zeit der Almweide nahezu vorbei ist, sodass sich das Risiko von weiteren Wolfsrissen verringert.

Landesrat Arnold Schuler hat kein Verständnis für diese Begründung: „Auch wenn viele Almabtriebe stattfinden, gibt es noch 35.000 Schafe und 25.000 Ziegen, die bis November auf den Almen bleiben. Es gibt also noch viele Tiere, die man schützen muss.“

Doch ganz überraschend kommt die Aussetzung des Dekretes nicht. Auch im Trentino wurde das Entnahmedekret vorerst gestoppt. Bei der Verhandlung gab das Verwaltungsgericht aber der Provinz recht und der Antrag wurde abgelehnt.

Auf eine ähnliche Entwicklung hofft nun auch Schuler: „Wir haben das Dekret so gut wie möglich aufgestellt, wir werden jetzt auch so gut wie möglich unsere Argumente vor Gericht bringen.“

In den vergangenen Tagen habe man immerhin wertvolle Erfahrungen sammeln können. Beinahe wäre der Plan der schnellen Entnahme sogar aufgegangen, so hatte der Landesforstkorps sogar konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort des Wolfsrudels.

Schuler ist hinsichtlich der Verhandlung, die für den 10. Oktober angesetzt ist, zuversichtlich, auch wenn die beiden Gutachten der Wildbeobachtungsstelle und der ISPRA negativ ausfielen: „Ich glaube, wir haben gute Chancen. Im Gutachten gab es viele Punkte, die positiv bewertet wurden, aber auch negative, auf die wir im Dekret aber eingegangen sind.“

Doch was passiert mit den Wölfen in Mühlwald, wenn der Antrag bei der Verhandlung endgültig angenommen wird? „Wir werden auf die Einwände eingehen müssen, das Gesetz bleibt aber bestehen“, sagt Schuler.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (16)

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  • tschango

    Wäre man wirklich an Wolfsabschüssen interessiert, hätte man schon vor Jahren anders vorgehen müssen. Zuerst hätte man den interessierten Jägern, die zum Teil bereits Nachtjagderfahrung im Ausland gesammelt haben und bereits entsprechend ausgerüstet sind, Fortbildungskurse zur Wolfsentnahme am Beispiel der Rotwildentnahme im Nationalpark anbieten müssen. Mit Hilfe der neuen Wolfsentnahmespezialisten hätte man alle Wolfsentnahmestellen beobachten müssen und erst bei sicherer Anwesenheit eines Rudels im Zielgebiet den Abschussbefehl erteilen dürfen, wissend, dass man nur 48 Stunden Zeit bis zur gerichtlichen Aussetzung hat. Wer sich aber nur auf ein paar Förster verlässt, ist verlassen und will auch keinem Wolf ein Haar krümmen.

  • criticus

    Wird so weit kommen, dass vor den Wölfen einige Politiker im Oktober abgeschossen werden. Was auch nicht schade ist und zum Wohle der SüdtirolerInnen.

  • luis2

    Herr Schuler guten Morgn, erst aufgewacht zum Thema Wolf vor den Wahlen!
    Und schon sich als wissender Hirte aufspielen, wie viele Tiere zur Zeit auf die Almen sind!
    Waren diese Tiere nicht auch die letzten fünf Jahre auf die Almen?
    JA, ja das übliche Geschwätz der Landhausbar Hocker.
    Na dann Prosit.

  • hermannh

    Gestoppt heisst nicht verboten…

  • sougeatsnet

    Unsere SVP Oberschlauen haben da ein klägliches Bild abgegeben, war ja so zu erwarten. Bei solch gut formulierten Gesetzen kann man nichts anderes erwarten. Der SBB scheint da nicht kompetente Fachleute zu haben, auch in Bezug auf Voraussetzungen für den Abschuss. Letztlich bleibt da nur SSS, effizient, keine bürokratischen Wege und der Respekt der Ordnungskräfte und auch der Politik, welche da feststellen, dass sinnlose gegen die Bevölkerung gerichtete Regelungen nicht durchführbar sind.

  • foerschtna

    Schuler, träum weiter. Italienische Gerichte urteilen ausnahmslos im Sinne geltenden EU-Rechts. Dieses Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.

  • sepp

    Des isch lei amol Geschrei vor den wahlen donoch vergessen dei herrn ols wieder wen mo die wölfe nett weck bringen einige SVP politiker sicher noch den wahlen

  • robby

    Mit den Landtagswahlen beginnen die Südtiroler mit der Entnahme der unfähigen, geldgierigen und selbstherrlichen Politiker. Und da wird uns kein Richter einbremsen.

  • wichtigmacher

    Während Corona worn Schulers Förschter im Wold wohl eifriger, als beim Wolf-Abschießen…..

  • svea

    Wenn die Entscheidungen in Sachen Wolf und Bär auf diese Weise weitergehen, dann wird man sehr bald in die Situation kommen, dass selbst juridisch abgesegnete Entnahmen dieser Tiere nicht mehr möglich sind.

    Es wird kaum der Fall sein, dass Wölfe die viel besser sehen, hören und riechen können, als der Mensch, gerade dann auftauchen, wenn ein Jäger oder ein Förster auf sie wartet.

    Da sie für die Beschaffung der Beute grundsätzlich jene Variante bevorzugen, die mit dem geringsten Energieaufwand verbunden ist, werden die Schafherden auch weiterhin die bevorzuge Beute bleiben. Ein Sprung über den Zaun, oder die Untergrabung desselben, ist mit vergleichsweise wenig Energieaufwand verbunden, als die Verfolgung eines Wildtieres.

    Vielleicht sollten die Richter, die vermeintlichen Tierschützer mal dazu „verurteilen“ sich mit Leuten zu unterhalten, die wirklich was von Tieren verstehen, denn sonst wird die nächste Begründung bezüglich Bär lauten, dass sie mittlerweile verschwunden sind, weil man keine mehr sieht, in Wirklichkeit sind sie jedoch im Winterschlaf.

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