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Stichtag 30. September

Foto: lpa/unsplash

Die Sprachgruppenzählung wird erstmals nicht nur mittels Papierfragebogen, sondern auch in digitaler Form durchgeführt. Die Landesregierung hat den 30. September als Stichtag bestimmt.

In Südtirol beginnt im Herbst – mit corona- und regelungsbedingter Verzögerung – die Erhebung der Stärke der drei Sprachgruppen. Die anonyme Sprachgruppenzählung beziehungsweise das Verhältnis der Sprachgruppen (Proporz) bildet die Grundlage für die Vergabe politischer Ämter und öffentlicher Stellen. Sie wurde bisher im Zehnjahresrhythmus gemeinsam mit der Volkszählung durchgeführt. Nachdem die Volkszählung seit 2018 als jährliche Dauerzählung erfolgt, war eine Entkoppelung der Sprachgruppenzählung notwendig.

In diesem Jahr wird die Sprachgruppenzählung erstmals neben der bisherigen Form mittels Papierfragebogen auch digital durchgeführt. Die Vorbereitungen für die Zählung laufen schon seit einiger Zeit. Nachdem die Landesregierung Ende vergangenen Jahres in einer Durchführungsverordnung die Modalitäten für die digitale Erhebung festgelegt hatte, hat sie in der vergangene Woche mit einem Beschluss die Abwicklung der Sprachgruppenzählung eingeleitet und den 30. September 2023 als geplanten Stichtag festgelegt. Die effektive Erhebung beginnt dann im Dezember. Vorgesehen sind zwei Erhebungsphasen: In der ersten digitalen Phase werden im Dezember die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die Sprachgruppenerklärung online abzugeben; in der zweiten Phase können dann im kommenden Jahr all jene, die die Erklärung nicht online abgegeben haben, von Erhebungsbeamten aufgesucht werden, die ihnen die Vordrucke in Papierform aushändigen und diese dann wieder abholen. Diese zweite Phase wird zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführt.

Die technischen Vorbereitungen für die Sprachgruppenzählung – in erster Linie von Seiten des Landesstatistikinstituts ASTAT in Zusammenarbeit mit dem Organisationsamt und der Informatikabteilung des Landes sowie der Informatikgesellschaft Siag – laufen bereits seit einiger Zeit. Die Zählung scheint auch im Landesstatistikprogramm 2023-2025 auf. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung den Direktor des Landesinstituts für Statistik, Timon Gärtner, ermächtigt, weitere für die Durchführung der Sprachgruppenzählung erforderlichen Rechtsakte zu erlassen. Der ASTAT-Direktor verweist auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden: „Wir werden die Gemeinden, die dabei unsere wichtigsten Partner sind, noch im Detail informieren. Ein Rundschreiben ist derzeit in Vorbereitung und wird demnächst versendet.“ Die Landesregierung hatte im Mai die Zuweisung von 76.000 Euro an den Südtiroler Gemeindenverband beschlossen, um die digitale Form der Zählung zu ermöglich, bei der die 116 Gemeinden mit ihren Melderegistern eine wichtige Rolle spielen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies auf die Wichtigkeit der Erhebung der Sprachgruppen: „Die im Zweiten Autonomiestatut vorgesehenen Schutzinstrumente wie Gleichstellung der Sprachen, Stellenproporz oder muttersprachlicher Unterricht geben allen drei Sprachgruppen die notwendige Gewissheit, nicht übervorteilt zu werden.“ Der Landeshauptmann kündigte auch eine Informationskampagne an, denn „je mehr Personen an der Zählung teilnehmen, desto realistischer ist das Ergebnis“ und desto gerechter werde die Anwendung sein.

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