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Gleichwertige Ausbildung

Foto: LPA/Tiberio Sorvillo

Wer vor 1999 in einem Gesundheitsberuf ausgebildet wurde, den Beruf ausübt, aber nicht in der Kammer eingetragen ist, kann die Gleichwertigkeit des Ausbildungstitels beantragen.

Vor 1999 war für das nicht ärztliche Gesundheitspersonal eine Berufsausbildung vorgesehen, die später von einer universitären Ausbildung ersetzt wurde. Die Gleichwertigkeitserklärung beantragen können nun Fachkräfte, welche ihre Ausbildung innerhalb des Stichtags 31. Dezember 1995 begonnen und das entsprechende Diplom spätestens am 17. März 1999 erlangt haben und nicht in der betreffenden Berufskammer eigeschrieben sind. Der Antrag kann mittels Einschreibebriefes mit Rückantwort oder PEC-Mail an das Amt für Gesundheitsordnung ([email protected]) gestellt werden.

Die Formulare für die Beantragung der Gleichstellung mit den akademischen Titeln im Gesundheitsbereich können im Bürgernetz heruntergeladen werden. Die Gleichwertigkeitserklärung hat auf Einstufung im jeweiligen Arbeitsverhältnis keine Auswirkung, ist jedoch für die Eintragung in die Berufskammer notwendig. Der Antrag auf Anerkennung der Äquivalenz muss in der jeweiligen Region oder Autonomen Provinz, in welcher der Lehrgang stattgefunden hat, gestellt werden. Ausbildungen, die bereits mit Dekreten des Gesundheitsministeriums vom Jahr 2000 gleichgestellt wurden, gehören nicht zu den Fachkräften, welche die Gleichwertigkeitserklärung beantragen müssen.

Die Ansuchen können, je nach Gesundheitsberuf, in verschiedenen Zeiträumen eingereicht werden. Personen mit Abschluss in einem Gesundheitsberufe im Bereich Sanitätstechnik können vom 14. Juli bis 11. September 2023 und vom 15. Januar bis 14. März 2024 ihr Ansuchen stellen. Dazu gehören Abschlüsse in folgenden Bereichen: medizinische Röntgentechnik, Gehörmesstechnik, Biomedizinische Labortechnik, Technik der Neurophysiopathologie, Orthopädietechnik, Technik für Gehörprothesen, Technik für Herzkreislaufphysiopatologie und Herzkreislaufperfusion, Dentalhygiene, Ernährungstherapie. Gesundheitsberufe im Bereich Rehabilitation hingegen, vom 12. September bis 10. November 2023 und vom 18. März bis 16. Mai 2024. Zum Bereich der Rehabilitation gehören folgende Berufsbilder: Fußpflege, Physiotherapie, Logopädie, Orthoptik-Ophthalmologie, Therapien des neurologischen und psychomotorischen Entwicklungsalters, Technik der psychiatrischen Rehabilitation, Ergotherapie, Erzieher. Der Zeitraum der Ansuchen für Gesundheitsberufe in den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Prävention ist von 13. November 2023 bis 11. Januar 2024 und von 20. Mai bis 18. Juli 2024 offen. Folgende Gesundheitsberufe sind dieser Kategorie zuzuordnen: Krankenpflege, Geburtshilfe, Kinderkrankenpflege, Technik der Vorbeugung in der Umwelt und an den Arbeitsplätzen, Sanitätsassistenz.

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