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Tarfusser scheitert

Richter Cuno Tarfusser

Der Staatsrat bestätigt ein Urteil zu einem Rekurs von Cuno Tarfusser zu einer Postenbesetzung am OLG Venedig.

Cuno Tarfusser ist derzeit wieder in den nationalen Medien präsent. Gegen den derzeitigen stellvertretenden Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Mailand ist ein Disziplinarverfahren wegen vermeintlicher Regelverletzungen bei seinem Wiederaufnahme-Antrag für den Vierfach-Mord in Erba eingeleitet worden. Ausgelöst von einer Eingabe seiner Vorgesetzten, Generalstaatsanwältin Francesca Nanni. Tarfusser zeigt sich zuversichtlich, dass bei dem Disziplinarverfahren nichts Negatives für ihn herauskommen wird.

Indes muss er eine juristische Niederlage einstecken: Die VII. Sektion des Staatsrats hat ein Urteil des Verwaltungsgericht Latium zu einem Rekurs Tarfusser gegen die Ernennung von Federico Prato zum Generalstaatsanwalt zweiten Ranges am OLG Venedig bestätigt. Die Richter kommen zum Schluss, dass die Ernennung Pratos durch den Obersten Richterrat im Jahre 2021 rechtskonform erfolgt ist. Tarfusser hatte eingewandt, dass seine Tätigkeit am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Tarfusser war 2021 mit einem weiteren Rekurs zu einer Postenbesetzung gescheitert. Er betraf die Ernennung von Guido Rispoli, seinem Nachfolger als leitender Oberstaatsanwalt am Bozner Landesgericht, zum Generalstaatsanwalt am OLG Brescia. (tom)

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