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Crash ohne Führerschein

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Gegen den Bozner Autofahrer, der vor einem Jahr einen Müllentsorger tödlich verletzte, wurde das Hauptverfahren eröffnet.

Er hätte an jenem Abend des 6. Juli 2022 eigentlich nicht Autofahren dürfen. Der Führerschein war dem 44-jährigen Bozner Autofahrer wegen mehrerer Geschwindigkeitsübertretungen in Jesolo zeitweilig entzogen worden.

Er tat es doch. Gegen 23.30 Uhr überfuhr er mit seinem Fiat Panda im Bereich eines Zebrastreifens einen 66-jährigen Bozner, der gerade dabei war, auf einer Öko-Insel seinen Müll zu entsorgen.

Der Mann, Carmelo Panepinto, starb an den Folgen des Verkehrsunfalles.

Am Donnerstag fand am Landesgericht die Vorverhandlung gegen den Autolenker statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung (und nicht Tötung im Straßenverkehr) vor und geht von überhöhter Geschwindigkeit aus. In der Anklageschrift wird auch auf eine zweite Verletzung der Straßenverkehrsordnung – Fahren ohne Führerschein – hingewiesen.

Nach einer umkämpften Verhandlung verfügte Richterin die Einleitung eines Hauptverfahrens, das am 29. Februar kommenden Jahres beginnt.

Thomas Brenner, der Anwalt des Autolenkers, plädierte auf Einstellung des Verfahrens. Einmal, weil er die überhöhte Geschwindigkeit bestreitet. In wenigen Metern Abstand vom Unfallort habe sich eine auf Rot gestellte Ampel befunden, der Fahrer des Panda sei kurz davor gewesen, anzuhalten. Außerdem sei der Zebrastreifen, wie es im Polizeibericht heißt, nicht beleuchtet gewesen. Und: Es bestehe eine Mitschuld des Panepintos, der um jene Uhrzeit vorbotenerweise Müll in die Glocken geworfen habe.

Sein Mandant habe den neben eine der Müllglocken stehenden Passanten schlichtweg nicht gesehen – wegen der fehlenden Beleuchtung nicht sehen können, so Brenner.

Die Versicherung des Autofahrers hat bisher keinen Schadensersatz bezahlt und macht dies offenbar vom Ausgang des Strafverfahrens aus. Verteidiger Brenner schließt einen gerichtlichen Vergleich seines Mandanten mit einem Strafmaß unter einem Jahr nicht aus. (tom)

 

 

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