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„Gut so, Polizei“

Vera Gurndin, Sabine Tammerle, Valentina Riviezzo, Esther Mutschlechner-Seeber, Heidi Puff, Maria Dorfmann, Karin Höller (Foto: südtirol privat)

Der Verband der Privatvermieter Südtirols begrüßt das Vorgehen der Stadtpolizei in Bozen gegen schwarze Schafe.

südtirol privat des VPS – Verband der Privatvermieter Südtirols begrüßt das Vorgehen der Stadt Bozen gegen das illegale touristische Vermieten von privatem Wohnraum.

„Wer unrechtmäßig Unterkünfte vermietet, zahlt dafür weder Steuern noch Ortstaxe, verknappt das bestehende Wohnraumangebot und schadet dem hervorragenden Ruf Südtirols als erstklassige Tourismusregion mit Top-Angeboten und Service“, so Esther Mutschlechner-Seeber, Präsidentin von südtirol privat.

Wenn Abgabenhinterziehung gezielt unterbunden und der künstlichen Verknappung von Wohnraum effektiv begegnet werden soll, seien Maßnahmen wie in Bozen, die direkt an die Verursacher der Problematik adressiert sind, wichtig und richtig.

Im Unterschied zu SchwarzvermieterInnen vermieten die Südtiroler PrivatvermieterInnen, wie sie auch von südtirol privat vertreten werden, Wohnungen und Zimmer als professionelles Urlaubsangebot und verdienen einen Teil ihres Lebensunterhaltes mit dieser Tätigkeit, auch wenn von „ordentlich Geld verdienen“ in der Regel keine Rede sei. Sie führen Buch und zahlen Steuern, tragen zu den lokalen Wirtschaftskreisläufen bei, schaffen ihren Gästen durch die persönliche Betreuung konkreten Mehrwert und stärken den hervorragenden Ruf und die Tourismusgesinnung Südtirols als Tourismusdestination. „Damit unterscheiden sie sich grundlegend von jenen, die mit Abgabenhinterziehung und der Verknappung von Wohnraum im Zusammenhang stehen“, betont Mutschlechner-Seeber.

Maßnahmen, wie sie in Bozen getroffen werden, packen das Problem an der Wurzel nach dem Verursacherprinzip an.

„Gleichzeitig führen sie die Begründung für die Erhöhung der Ortstaxe, des GIS-Satzes sowie der Quote der Mindestauslastung zur Berechnung der GIS-Abgabe, wie sie von manchen Gemeinden ins Treffen geführt wird, ad absurdum. Denn wer als Schwarzvermieter keine Abgaben zahlt, zahlt auch keine höhere GIS-Gebühr oder Ortstaxe“, so Mutschlechner-Seeber. Leidtragende dieser Gebührenerhöhungen sind lediglich rechtschaffene PrivatvermieterInnen.

„Als Verband und Interessensvertretung begrüßen und unterstützen wir Maßnahmen zur Eindämmung illegaler touristischer Vermietung, wie sie in Bozen getroffen werden. Gleichzeitig appellieren wir einmal mehr an die Gemeinden, klar zwischen Schwarzvermietern und professionellen Privatvermietern als wichtige Säule unseres heimischen Qualitätstourismus zu unterscheiden. Sie dürfen nicht durch Gebührenerhöhungen wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden und für Missstände bezahlen, für die offensichtlich andere verantwortlich sind“, betont Mutschlechner-Seeber.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

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  • andreas

    Dass Agenzia delle entrate, Finanz, Quästur, Politik oder wer immer dafür verantwortlich ist, tatenlos zusehen, wie durch AirBnb x privat, ohne Abgaben zu zahlen, vermieten, ist ein Armutszeugnis für diese Institutionen.

    Es wäre ein Leichtes die Vermieter auf AirBnb zu ermitteln und diese zu kontrollieren, ist aber anscheinend nicht gewollt.
    So steigen kontunierlich die Preise der Wohnungen für Einheimische, da manche sogar jede freie Wohnung in Dörfern anmieten um sie auf AirBnb weiterzuvermieten.

    • pingoballino1955

      Das stimmt leider,warum unternimmt die REGIERNDE SVP nichts dagegen?

      • positiv-thinking

        Die regierende SVP hat das Landestourismusentwicklungskonzept mit dem Bettenstopp beschlossen und eingeführt, um diesem Treiben mit verschiedenen Kontrollmechanismen entgegenzuwirken. Somit ist einfacher verifizierbar, wer rechtmäßig vermietet oder nicht, bzw. gleichzeitig einer Ausweitung entgegengewirkt. Die Polizei bzw. Finanz hätte wie andreas meint, aber immer schon verstärkt kontrollieren können, indem man die „schwarzen Schafe“ auf den Plattformen ausfindig macht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Landesregierung, die ein Gesetz beschließt, das bei vielen Tourismustreibenden viel Unmut ausgelöst hat, gleichzeitig kein Interesse hat, eine Lösung herbeizuführen oder zu kontrollieren. Das hätten sie einfacher ohne Konzept haben können, dann hätte sich auch kein Touristiker ärgern müssen.Sie hätten dann einfach nichts getan.

  • guyfawkes

    Sehr geehrte „südtirol privat“ Vermieter,
    mich würde sehr interessieren mit welcher Begründung Sie die Behauptung aufstellen „wer unrechtmäßig Unterkünfte vermietet (…) verknappt das bestehende Wohnraumangebot“ während dies auf die innerhalb der Regeln/Gesetze stattfindende „locazione turistica“ nicht zutreffen soll?
    Meiner bescheidenen Meinung nach verknappt Ihre Tätigkeit das Wohnraumangebot nämlich ganz genauso.
    Anmerkung: Ich beziehe mich bei beiden Situationen auf im Kataster als „A/2“ eingetragene Wohnungen welche nicht irgendwelchen Vinkulierungen unterliegen. Wenn geförderte (Erst-)Wohnungen gesetzeswidrig für touristische Zwecke vermietet werden ist dies selbstverständlich „schlimmer“.

    • positiv-thinking

      Privatvermieter vermieten Privatzimmer (Bed & Breakfast) und / oder Wohnungen. Privatzimmer würden sich für eine Vermietung an Wohnungssuchende nicht wirklich eignen, weil es nur Schlafzimmer mit Bad sind. Die Wohnungen der Privatvermieter verfügen vielfach nicht über einen separaten Eingang, separate Strom oder Heizungssysteme, usw. und sind sehr oft über die privaten Flure oder Wohnräume der Privatvermieter zugängig – also nicht ausreichend räumlich getrennt und ausgestattet, um als Mietwohnung genützt werden zu können.

      • guyfawkes

        Danke für die Erklärung. Ja unter diesen Umständen haben Sie natürlich vollkommen Recht. Ich bezog mich eben darauf, dass es für den Aspekt „Verknappung Wohnraum“ keinen Unterschied macht ob FÜR VERMIETUNG GEEIGNETE Wohnungen
        a) außerhalb der Regeln/ohne Bezahlung von Steuern/Abgaben oder
        b) innerhalb der geltenden Regeln
        für touristische Zwecke zweckentfremdet werden.
        Und es ist ja nicht so dass die Fälle b) nicht gibt.

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