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Die neue Verordnung

LH Arno Kompatscher

Innerhalb jener Abteilungen der Sanitätsstrukturen, in denen Risikopatienten aufgenommen sind, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Am Dienstag hat LH Arno Kompatscher die Verordnung unterzeichnet.

Die neue Corona-Verordnung gilt ab sofort und bis zum 31. Dezember. Gesundheitsminister Orazio Schillaci hatte am 28. April die staatliche Verordnung unterzeichnet, Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Dienstag (2. Mai) übernommen und an die verschiedenen Eigenschaften der Strukturen der sozialen Pflege im Land adaptiert.

Die Maskenpflicht gilt für die Beschäftigten, die Benutzer und die Besucher in Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb jener Abteilungen, in denen gebrechliche Personen, Senioren und immunosupprimierte Personen untergebracht sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Diese Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der betroffene Gesundheitseinrichtungen definiert.

Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, einschließlich der Aufnahmeeinrichtungen und jener der Langzeitpflege, der betreuten Pflegeheime (RSA), der Hospize, der Rehabilitationseinrichtungen, der Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, und für Wohneinrichtungen gemäß Artikel 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12.01.2017, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden.

In den Bereichen außerhalb der Abteilungen mit Patienten entscheiden die Sanitätsdirektoren über die Maskenpflicht – auch für Personen mit Atemwegserkrankungen; Kinderärzte und Allgemeinmediziner über das Maskentragen in ihren Ambulatorien und Wartesälen.

Die Befreiung von der Maskenpflicht gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus triftigen gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (28)

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  • rumer

    Ich wünsche mir einen Landeshauptmann, dem auch manchmal was zu blöd ist.

  • nochasupergscheiter

    Einfach nur lächerlich! Einerseits KEINE DISKUSSION was die massnahmen gebracht oder welchen schaden sie angerichtet haben erwünscht…
    Dürfte ja kein Problem sein aber man hat eben Angst dass man als Tepp herauskommt…. Und sich bei den schwurblern entschuldigen müsste…
    Aber mit den Massnahmen munter weitermachen
    Auch wenn teilweise nicht mehr angebracht…
    Keine Eier die Politiker

  • foerschtna

    Dass am selben Tag, an dem im Vaterland sämtliche Maskenzwänge im Gesundheitswesen aufgehoben wurden, bei uns diese mehr oder weniger beibehalten werden, ist bezeichnend. Und dass der LH die Verordnungen des Gesundheitsministers 1:1 mit einem eigenen Dekret absegnet ist beschämend. Aber das wird wohl unsere vielgepriesene Autonomie so vorsehen. Dass unser Sanitätspersonal weiterhin tagtäglich bei der Arbeit diese mittlerweile nachweislich als gesundheitsschädigend eingestuften Fetzen tragen muss ist skandalös, aber auch dafür werden die Verantwortlichen noch zur Rechenschaft gezogen werden.

  • franz19

    Blöd Blöder Am Blödesten!!!
    Wen will der Herr Kompatscher für blöd erklären??? Er hat alles vom Staat übernommen und hat selber keine Eier die Schiess Maske abzuschaffen..Ein Landeshauptmann der eigentlich nicht fähig eine eigene Entscheidung zu treffen…solche Leute könnten lieber zuhause bleiben!!!

  • robby

    Wo haben die denn die ganzen Aluhüte her?
    Vom Unterholzner Sepp?

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