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Die Waldorf-Insolvenz

Zweieinhalb Jahre nach dem Ende der Bozner Waldorf-Oberschule sieht sich Ex-Direktor Markus Feichter mit Schadensersatzforderungen des Rechnungshofs in der Höhe von 620.500 Euro konfrontiert.

Von Thomas Vikoler

Im Herbst 2020 war Schluss. Die 2006 gegründete dreisprachige Waldorf-Schule in Bozen musste wegen Überschuldung schließen. Am 17. Jänner dieses Jahres wurde das Insolvenzverfahren gegen die Waldorf WOB Sozialgenossenschaft abgeschlossen.

Das dazu ergangene Urteil dürfte in zwei Verfahren vor der Rechtssprechenden Sektion des Rechnungshofs eine nicht erhebliche Rolle spielen.

Die Staatsanwaltschaft macht – parallel zu einem Strafverfahren am Landesgericht – Ex-Direktor und Genossenschafts-Präsident Markus Feichter für einen nicht unerheblichen Vermögensschaden zu Lasten der Landesverwaltung verantwortlich.

Einmal fordert sie von Feichter 60.500 Euro für Bücherschecks zurück. Dazu, in einem zweiten Verfahren, 560.000 Euro für im Laufe der Jahre erhaltener Landesbeiträge. Ein Rattenschwanz zur Insolvenz.

Der Fall zu den Bücherschecks wurde gestern vor der Rechtsprechenden Sektion verhandelt. Laut Staatsanwaltschaft hat Feichter die Bücherschecks (150 Euro pro Schüler*in) des Landes zweckentfremdet, indem er mit diesen Bücher für die dritte bis fünfte Klasse Oberschule ankaufte, anstatt sie an die einzelnen Schüler*innen bzw. ihre Eltern weiterzugeben.

Laut Feichters Anwalt Alexander Kritzinger hat Direktor Feichter damit dem Land keinen finanziellen Schaden im beanstandeten Ausmaß zugefügt, sondern lediglich „das heute geltende Gesetz antizipiert“. Heute gehen die Bücherschecks an die Schulen, während des beanstandenden Zeitraums erhielten sie die Schüler*innen. „Durch den Ankauf durch die Schule wurde sogar Geld gespart, weil es wegen der größeren Büchermenge einen vergünstigten Preis gab“, argumentiert Verteidiger Kritzinger.

Er räumt allenfalls einen geringfügigen Vorteil für die Schule ein, weil naturgemäß nicht alle im Vorfeld eingeschriebenen Schüler letztlich die Waldorf-Schule in der Bozner Buozzistraße besuchten.

Die Rechnungshof-Richter unter Vorsitz von Enrico Marinaro werden ihr Urteil zur Bücherscheck-Causa in einigen Wochen verkünden.

Am 17. Mai findet eine weitere Verhandlung statt, in der es für Ex-Direktor Feichter um weit mehr geht. Die Staatsanwaltschaft fordert von ihm nicht weniger als 560.000 Euro zurück. Es geht um Landesbeiträge, welche die Schule für ihre staatlich anerkannte Tätigkeit erhielt.

Anwalt Alexander Kritzinger verweist dazu insbesondere auf das Urteil zum Abschluss des Insolvenzverfahrens: „Dort steht ausdrücklich, dass keine öffentlichen Mittel zweckentfremdet oder unterschlagen wurden. Zudem hat die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren zur Insolvenz eingeleitet. Wo also soll es da einen Schaden geben?“.

 

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