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„Gute Geschäfte“

Viele Verbraucher, die ihre Steuerguthaben an Banken abgetreten haben, erleben eine böse Überraschung.

von Artur Oberhofer

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, die Steuerabschreibungen für Maßnahmen im Baubereich an Dritte, z.B. Banken, abzutreten. Insbesondere beim „Superbonus 110%“, der innerhalb von 5 Jahren abzuschreiben ist, wurde diese Möglichkeit von Vielen genutzt (auch weil das eigene Steueraufkommen die entsprechenden Summen oft nicht abdeckte).

In vielen Fällen haben Banken die Baumaßnahmen finanziert, und beanspruchen als Gegenleistung für die Finanzierung einen gewissen Anteil des abgetretenen Steuerguthabens. Häufig wurde mit den Banken ein Anteil von 10 Prozent des Guthabens vereinbart, wodurch die Kosten der Bauarbeiten vollständig durch die Abtretung gedeckt waren. Soweit zumindest die Theorie.

In den letzten Monaten haben sich mehrere Personen bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gemeldet, die zu Baubeginn mit ihrer Hausbank – meist mündlich – die Abtretung des Steuerguthabens vereinbart hatten. Beim endgültigen Vorlegen der Unterlagen für die Abtretung des Steuerguthabens an die Bank erlebten sie eine üble Überraschung: die Banken verlangen urplötzlich höhere Kosten als vereinbart.

In einem Fall hatte der Verbraucher bei mehreren Banken ein Angebot eingeholt und sich für das günstigste entschieden: die betreffende Bank wollte vom Verbraucher 8% des abgetretenen Steuerguthabens.

Am Tag der Unterschrift wurden aber aus den 8% plötzlich sage und schreibe 16%, eine glatte Verdoppelung; für den Verbraucher ergeben sich so – unerwartet – Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro.

In wieder einem anderen Fall stieg der Prozentsatz von 10% auf 15%; als sich die Betreffenden nach den Gründen der Erhöhung erkundigten, wurden sie, so wurde uns berichtet, mit einem lapidaren „alles wird teurer, wir auch“ und „wir müssen die Gewinne sicherstellen“ abgefertigt.

„Dieses Verhalten seitens mancher Banken ist schlicht und ergreifend skandalös, und erschüttert einmal mehr das Vertrauen der Kunden und Kundinnen“, so das Fazit der VZS.

Banken sollten ihre mündlichen Zusagen honorieren – sei dies nicht möglich, müssten die Kunden so früh wie möglich über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. Den Kunden erst zum Zeitpunkt der definitiven Abtretung des Bonus, an welchem den Kunden kaum eine Chance bleibt, sich um eine Alternative zu bemühen, die Preiserhöhung mitzuteilen – nach dem Motto „friss oder stirb“ – sei schlicht inakzeptabel, so die Verbraucherschützer.

Die VZS möchte noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Falle der Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen für Gebäude- und Wohnungssanierungen (egal ob 50%, 65% oder 110%) die Steuerbehörde in jedem Fall – auch bei Abtretung an Dritte – die Kontrollen beim Inhaber des Steuerbonus durchführt, und dass bei Unregelmäßigkeiten in erster Linie dieser selbst zur Verantwortung gezogen wird, und nicht die Banken oder Dritte.

Demnach bleibt das Risiko für etwaige Fehler immer beim Inhaber des Steuerbonus, ausgenommen es handelt sich um Mitschuld seitens der eingebundenen Subjekte, die nur dann solidarisch haften müssen, wenn es sich um vorsätzliches Fehlverhalten handelt.

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