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Die Galgenfrist

Die Bärin JJ4 (Foto: Landespresseamt TN)

Der Problembär JJ4 darf (vorerst) nicht abgeschossen werden. Das Trentiner Verwaltungsgericht hat die Verordnung von LH Maurizio Fugatti ausgesetzt.

Der Bär JJ4, der am 5. April den Trentiner Bergläufer Andrea Papi getötet hat, darf vorerst nicht abgeschossen werden.

Das Verwaltungsgericht Trient hat die entsprechende Verordnung von LH Maurizio Fugatti ausgesetzt.

Damit entsprach das Gericht einem Antrag des Tierschutzverbandes Lega Anti Vivisezione (Lav Italia). Die Tierschützer argumentierte, dass es sich beim tödlichen Bärenangriff auf den ersten seit 150 Jahren handle. Und dass die genaue Dynamik der Attacke noch nicht ermittelt worden sei.

Das bedeutet: JJ4 darf eingefangen, aber nicht erlegt werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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