Du befindest dich hier: Home » Wirtschaft » Twenty legt Berufung ein

Twenty legt Berufung ein

Die Podini Group legt Berufung gegen das Twenty-Urteil ein und fordern das Kassationsgericht auf, die Eingaben der Aspiag zurückzuweisen.

Die Podini Group, vertreten und verteidigt durch die Rechtsanwälte Manfred Schullian aus Bozen und Luca Mazzeo aus Rom sowie durch Rechtsanwalt Dieter Schramm, legt Berufung gegen das Urteil des Staatsrats vom Oktober 2022 ein, mit dem die Verwaltungsakte, mit denen die Provinz und die Gemeinde Bozen die Erweiterung des Einkaufszentrums Twenty genehmigt hatten, als rechtswidrig erklärt wurden.

Insbesondere haben die Podini AG und die Twentyone GmbH beim Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt, weil der Verwaltungsrichter laut Podini Group die ihm zugewiesene Befugnis überschritten hat.

In einer Aussendung schreibt die Podini Group: „Tatsächlich griff er sowohl in den Bereich der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Regelungen ein, indem er im Wesentlichen selbst neue, von den bestehenden Regelungen abweichende und mit diesen unvereinbare Rechtsnormen geschaffen hat, als auch in den Bereich der den Erwägungen der Verwaltungsbehörden (Provinz und Stadtverwaltung) vorbehaltenen ist.“

Mit ihrer Berufung fordern die Unternehmen das Kassationsgericht auf, das Urteil des Staatsrats aufzuheben und damit die Eingaben der Aspiag Service AG endgültig zurückzuweisen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen