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Die Anreize

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Mehr Personal, Diagnostik-Geräte, Unterstützung für Jungärzte: Wie das Land den Beruf des Allgemeinmediziners attraktiver machen will.

Am Mittwoch haben Land und Gewerkschaften jene Punkte besprochen, die im neuen Landeszusatzvertrag für die Allgemeinmedizin verankert werden sollen.

LH Arno Kompatscher ging auf die Inhalte des Planungsdokumentes ein, das als Ausgangspunkt für die Verhandlungen zum neuen Landeszusatzvertrag fungiert:

„Gemeinsamer Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass wir in Zukunft immer mehr Menschen möglichst nahe am Wohnort, auch zu Hause, betreuen wollen. Speziell chronisch kranke und fragile Menschen kann man bei weniger komplexen Gesundheitsfragen sehr gut betreuen, wenn entsprechende Betreuungspfade und ein multiprofessionelles Netzwerk vorhanden sind. Dadurch entlasten wir zugleich auch das Krankenhaus.“

Die Allgemeinmediziner erklärten: Um die wohnortnahe Versorgung auszubauen und auf junge Nachwuchskräfte bauen zu können, müsse der Beruf attraktiver werden.

Günther Burger

Erreichen könne man dies über finanzielle Anreize und Unterstützungsmaßnahmen, mit denen vertragsgebundene Ärzte die Einstellung von zusätzlichem Gesundheits- und Verwaltungspersonal oder den Ankauf diagnostischer Geräte finanzieren können. Ein weiteres zentrales Anliegen sei die Abschaffung unnötiger Bürokratie.

Der Direktor des Gesundheitsressorts Günther Burger erklärte:

„Wer zusätzliche Leistungen anbietet, soll entsprechende Zulagen erhalten. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Praxen in peripheren Einzugsgebieten. Sie haben keine Möglichkeit, sich als Gruppen- oder vernetzte Medizin zu organisieren und brauchen umso mehr Unterstützung durch zusätzliches Verwaltungspersonal und Krankenpflegende. Außerdem sollten sie auf Telemedizin und diagnostische Geräte zurückgreifen können. Für Jungärzte, die Einzugsgebiete wählen, welche seit Längerem unbesetzt sind, wollen wir ebenfalls zusätzliche finanzielle Anreize bereitstellen.“

Eine weitere Zielsetzung sei die Förderung der Gruppenmedizin, bei der mehrere Allgemeinmediziner ihre Praxis an einem gemeinsamen Sitz führen.

Der derzeit geltende Landeszusatzvertrag wurde 2017 unterzeichnet und wird demnächst überarbeitet.

 

 

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