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Verfallene Masken

Gegen das Kastelruther Seniorenheim Martinsheim ist eine Strafe von 48.000 Euro wegen verfallener Schutzausrüstung verhängt worden – nun behängt ein Rekurs vor dem Präfekten.

von Thomas Vikoler

Das Martinsheim Kastelruth war eines der Corona-Hotspots zu Beginn der Pandemie, es starben rund 20 Bewohner. Auch weil damals kaum Schutzausrüstung gegen das (weitgehend) unbekannte Virus aus China vorhanden war.

Spätestens im zweiten Corona-Jahr waren Gesichtsmasken und andere Schutzausrüstung ausreichend vorhanden. Und nun wird ein Fall aus Kastelruth bekannt, welchem den dortigen Seniorenheim Martinsheim eine Verwaltungsstrafe von nicht weniger als 48.000 Euro bescherten.

„Es stimmt, gegen uns wurde diese Strafe verhängt. Wir haben aber dagegen Rekurs beim Regierungskommissariat eingelegt, weil wir der Ansicht sind, dass der falsche Gesetztes Artikel angewandt wurde“, sagt Markus Rauch, Präsident der Stiftung Martinsheim, welche das Seniorenheim im Ortszentrum von Kastelruth betreibt.

Was war passiert?

Im August vergangenen Jahres kreuzten im Seniorenheim zwei Beamte der in Trient stationierten Carabinieri-Sondereinheit NAS auf. Sie inspizierten den Lagerbestand an Gesichtsmasken und wurden dabei offensichtlich fündig: Sie stießen auf Verpackungen, deren Inhalt gemäß den Angaben auf den Etiketten abgelaufen war.

FFP2-Masken, die nach Ansicht der NAS nicht mehr hätten eingesetzt werden dürfen (wobei sich die Frage stellt, ob eine Gesichtsmaske ablaufen bzw. verderben kann und folglich weniger wirksam ist als eine nicht abgelaufene).

„Wir bestreiten nicht, dass das Verfallsdatum überschritten war“, bestätigt Martinsheim-Präsident Rauch, der im Hauptberuf die Landesverkehrsmeldezentrale leitet.

Die Carabinieri fanden jedenfalls heraus, dass die verfallenen Masken sowohl vom Personal des Kastelruther Seniorenzentrums verwendet wurden als auch an Besucher ausgegeben wurden.

Im Oktober 2022 folgte dann die Zustellung der stattlichen Verwaltungsstrafe gegen das Martinsheim. Ein Verstoß gegen Bestimmungen zum Materialeinsatz im Sanitätswesen.

Die Stiftung Martinsheim hat inzwischen über einen Anwalt Beschwerde gegen den Strafbescheid eingelegt. Eine Entscheidung des Regierungskommissär steht bisher aus.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

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  • nobodyistperfect

    Da lachen ja die Hühner – dümmer geht’s kaum noch: Masken und Schutzanzüge die Ein Verfallsdatum haben. Hat man wirklich nichts besseres zutun.

  • paul1

    Wenn ich ein Krankenhaus betrete, wahrscheinlich verwende ich ich abgelaufene Nasken, die in meinem auto verstaut sind. wo kann ich diese überprüfen lassen? Einfach nur mehr lächerlich, was in Südtirol abgeht!!!!!!!!!!

  • nochasupergscheiter

    Im Gesetz zum Arbeitsschrutz gibt es strengste Bestimmungen wie lange eine Maske am Tag überhaupt getragen werden darf, welche Pausen vonnöten sind usw…
    noch mehr müssen Jugendliche Arbeiter geschützt werden…
    gehen wir jetzt über zu Kindern die unheimlich lange Zeit mit Maske in der schule und auf dem Schulhof waren, gegängelt von Lehrerinnen die ZWEI Masken übereinander trugen, frage ich mich wo die vielzitierte Wissenschaft eigentlich war die letzten Jahre…
    ach ja es gab nur eine Meinung, andere waren nicht erlaubt…
    Und unsere Kontrolleure waren auch nur da um die eine Seite der medallie zu kontrollieren, und gestraft werden auch nur die einen, die anderen können munter lügen und betrügen und einstecken

  • meintag

    Kompatscher hat das Tragen der Masken für Angestellte der Krankenhäuser und Altersheime bis Ende April festgeschrieben. Ob Er als LH und LR das Verfallsdatum kennt?

  • andreas1234567

    Hallo aus D,

    diese Masken haben ein Verfallsdatum und das auch zu Recht, es handelt sich um einen Materialmix aus verschiedenen Kunststoffen und in der Mitte sitzen Vliese die meist elektrostatisch aufgeladen sind und die Filterleistung gegen Aerosole und Stäube nochmals erhäöhen.
    Deswegen riechen die auch allesamt nach „neuem Auto oder neuem Möbel“ beim ersten Aufsetzen.
    Das leidet natürlich alles mit der Lagerungszeit, in D wurden diese Dinger buchstäblich Milliardenfach in Panik und Hysterie um fünf-bis zehnfach überhöhte Preise gehortet und nun „thermisch verwertet“,Fernwärme daraus produziert, in Müllverbrennungsanlagen.

    Diese Gesichtstüten sind übrigens als „Einmalartikel“ und „als Schutz gegen Aerosol und Stäube“ beworben und freigegeben, ich hab immer belustigt gesehen wenn diese Dinger als Glaubenssymbol am Innenspiegel von Autos gehangen haben. Auch lustig, frisch von der Restaurant-Toilette wurde das Maskending dann wieder in die Hosen-oder Handtasche gestopft um dann bei Verlassen des Restaurants wieder rausgekramt zu werden. Ich will mich wirklich nicht über 99 % der Maskenfetischisten lustig machen aber was bleibt einem übrig?

    Die horrende Geldstrafe passt natürlich in diesen Wahnsinn der letzten Jahre, mit Hausverstand wie vor einigen Jahren noch üblich hätte es ein kleiner Hinweis sicher getan.
    Aber wenn ein Imbiss auf einer Parkbank, eine einsame Bergtour oder ein Überschreiten einer Dorfgrenze schon mindestens 280 Euro gekostet haben sind die 48000 eben im Rahmen des Irrsinns.
    Hausverstand, Vernunft und Augenmass sind leider sicher und zweifelsfrei zu den Coronaopfern zu zählen

    Auf Wiedersehen in Moskitonetzburka,Hüfthoher Aglerhose und Aluhut gegen Tigermücke, FSME-Zecken und UV-Strahlung

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