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Die Millionen-Klage

Der abgestürzte Milchwagen (Foto: FF Lüden)

Die unversicherte Weginteressentschaft Lüsen entgeht nach einem Zivil-Urteil einer Schadensersatzzahlung zugunsten der Opfer des Milchwagen-Unfalls 2014. Dafür wurde die (versicherte) Gemeinde zur Entrichtung von knapp vier Millionen Euro verurteilt.

von Thomas Vikoler

Das Zivilverfahren zu dem Unfall, der sich am 14. Jänner 2014 beim Ederhof in Lüsen ereignete, startete im Jahre 2016: Die Hinterbliebenen des 46-jährigen verstorbenen Beifahrers Peter Fink aus Felthurns und vom damals 30-jährigen S.K., dem heute an den Rollstuhl gefesselten Fahrer des Milch-Lasters, hatten die Weginteressentschaft, die Gemeinde Lüsen und den Milchhof Brimi, für den er unterwegs war, auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt.

Brisant war die Klage vor allem für die Mitglieder der Weginteressentschaft, denn diese ist für derartige Schadensfälle nicht versichert. Die Kläger forderten von den Beklagten insgesamt 7,4 Millionen Euro.

Nun hat Zivilrichter Morris Recla sein Urteil zugestellt. Es ist hundert Seiten lang und enthält eine gute Nachricht für die Weginteressentschaft, die in dem Verfahren von den Anwälten Christian Untermarzoner und Thomas Wörndle vertreten wurde: Richter Recla hat die zivilrechtliche Verantwortung für den tödlichen Unfal nicht ihrl zugewiesen, sondern der Gemeinde Lüsen.

„Wir waren von Anfang an überzeugt, dass die Weginteressentschaft nicht haftbar gemacht werden kann“, sagt ihr Anwalt Untermarzoner.

Laut Urteil war sie zwar für einzelne Bauprojekte zuständig, nicht aber für die ordentliche oder außerordentliche Instandhaltung der Straße, auf der sich der Unfall des Tanklasters ereignete.

Die Instandhaltung oblag der Gemeinde Lüsen. Einmal, weil die Straße als Gemeindestraße eingetragen ist und sich im öffentlichen Eigentum befindet. Auf der Straße verkehren auch Schulbusse, für die eigentlich Leitplanken vorgeschrieben sind.

Der Milchwagen-Unfall ereignete sich an einer Stelle ohne Leitplanken, das Fahrzeug des Milchhofes Brimi stürzte in ein benachbartes Waldstück.

Zu dem Fall war bekanntlich auch ein Strafverfahren eingeleitet worden: Im Februar 2018 wurden der damalige Lüsner Bürgermeister Josef Maria Fischnaller und sein Vize Martin Kaser auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einem Hauptverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung freigesprochen – weil die ihnen Straftat nicht begangen wurde.

Die Gemeinde Lüsen wurde nun im Zivilverfahren dennoch zur Zahlung von knapp vier Millionen Euro Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verurteilt, die aller Voraussicht nach von der in Streit gerufenen Versicherung der Gemeinde (Uniqa) beglichen werden.

Richter Recla hat in seinem Urteil übrigens eine Mitschuld des Fahrers (Fahrfehler) ausgeschlossen, wodurch auch der Arbeitgeber Brimi zivilrechtlich aus dem Schneider ist.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • hallihallo

    ich verstehe nicht so ganz: der fahrer fährt über den straßenrand ( auf einer straße die er täglich fährt und somit gut kennt). am schluß verklagt er die anderen und bekommt dafür geld.
    da kann man doch nur hoffen, daß diese abgelegen höfe schließen. man spart sich viele fördergelder und wie man sieht vor allem unannehmlichkeiten.

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