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Das SVP-Casting 

Verhaltensregeln, Spenden und Basiswahlen: Wie die SVP ihre 35 KandidatInnen für díe Landtagswahlen ermitteln will. 

von Matthias Kofler

Die SVP rüstet sich für die Landtagswahlen im Herbst. Am Montag hat der Parteiausschuss die Wahlordnung zur Ermittlung des Spitzenkandidaten und der übrigen 34 KandidatInnen sowie einen Verhaltenskodex für alle MandatarInnen verabschiedet.

Die Details:

Bis zum 24. Februar hat die Basis Zeit, Vorschläge für die Wahl des Spitzenkandidaten einzubringen. Sollte es nur eine Nominierung geben, wovon derzeit auszugehen ist, gilt diese Person als gewählt. Sollte Landeshauptmann Arno Kompatscher hingegen einen oder mehrere Mitbewerber bekommen, muss die SVP bis spätestens 15. März eine Wahl abhalten. Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Parteiausschusses, die Ortsobleute, die Bürgermeister/innen der SVP sowie der ranghöchste SVP-Gemeinderat in jenen Gemeinden, in denen die SVP nicht den Bürgermeister stellt.

Größere Spannung als die Kür des Spitzenkandidaten verspricht das „Casting“ zur Ermittlung der restlichen 34 LandtagskandidatInnen. Insgesamt zehn Kandidaten stellen der Spitzenkandidat und der Obmann gemeinsam auf. Erstmalts kann der entsprechende Blockvorschlag vor der Nominierung durch die Bezirke eingebracht werden. Aus Parteikreisen ist zu vernehmen, dass die zehn Plätze auf der Landesliste nicht besonders begehrt sind. Im Gespräch sind unter anderem Fraktionssprecherin Magdalena Amhof, Wirtschaftschef Josef Tschöll und Ex-LVH-Präsident Gert Lanz. Die meisten Aspiranten auf ein Landtagsmandat ziehen es hingegen vor, durch ihren jeweiligen Bezirk aufgestellt zu werden, weil sie sich davon mehr Sichtbarkeit und mehr Unterstützung durch die Basis erhoffen.

Zwei Plätze auf der Landtagsliste stehen der JG, einer den Ladinern zu. Die 22 verbleibenden Plätze wurden auf die verschiedenen Bezirke aufgeteilt, und zwar auf Grundlage der Ergebnisse der vergangenen Landtagswahlen: Zwei Kandidaten stehen dem Vinschgau zu, jeweils vier erhalten das Burggrafenamt und das Pustertal, drei gehen an das Eisacktal, sieben Kandidaten bekommt der sowohl an Mitgliedern als auch an Wählern größte Bezirk, nämlich Bozen. Mit jeweils einem Listenplatz müssen sich das Wipptal und das Unterland zufriedengeben.

Wie die Kandidaten ermittelt werden, entscheidet jeder Bezirk selbst. Grundsätzlich sind auch offene Basiswahlen oder Vorwahlen unter den Mitgliedern möglich. Diese strebt beispielsweise das Wipptal an. Die meisten Bezirke dürften aber – wie bei den Parlamentswahlen 2022 – auf eine Kandidatenkür durch den Bezirksausschuss zurückgreifen, wo die Ortsgruppen mit ihren jeweiligen Stimmrechten entscheiden.

Das Aufstellungsverfahren muss bis zum 30. April abgeschlossen sein. Nicht ganz einfach dürfte die Wahl für die größeren Bezirke sein, denn sie sind verpflichtet, mindestens ein Drittel der Plätze mit Frauen zu füllen. Die SVP will Mitte Mai die gesamte 35-köpfige Landtagsliste öffentlich vorstellen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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