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„Von Amts wegen“

Warum die Schule verpflichtet ist, der Agentur für Einnahmen alle im Jahr 2022 von Eltern bezahlten Schulspesen mitzuteilen. 

Eltern von Schülern wurden kürzlich darüber informiert, dass die Schule verpflichtet ist, der Agentur für Einnahmen alle im Jahr 2022 von Eltern bezahlten Schulspesen mitzuteilen.

Dazu ergeben sich für Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) folgende Fragen:

In welcher Form müssen die Eltern den Schulen die bezahlten Schulspesen mitteilen? Warum gab man den Eltern nur wenige Tage (genau in den Feiertagen) Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben? Was geschieht, wenn Eltern dagegen Einspruch erhoben? Warum hat das genannte Amt die Schuldirektionen nicht früher darüber informiert?

Die Verpflichtung zu den Schulspesen sei neu, antwortete Landesrat Philipp Achammer. Um die Absetzung von der Steuer in Anspruch zu nehmen, müssten die Familien nichts tun, das werde von Amts wegen vermerkt.

Aufgrund von Verzögerungen bei der Übersetzung sei der Vordruck erst spät verfügbar gewesen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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