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Gelockerte Regeln

(Foto: 123RF.com)

Aufgrund der aktuellen Infektionslage treten ab 1. Jänner 2022 neue Zutrittsregelungen für die Besucherinnen und Besucher in den Krankenhäusern in Kraft.

  • Mit Anfang des Jahres fallen die Zutrittskontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser weg;
  • für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, ist das Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske weiterhin vorgesehen;
  • bei Symptomen, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen;
  • die Besuchszeiten, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden;
  • der Zutritt zu den Abteilungen außerhalb dieser Zeiten muss vom verantwortlichen Arzt/der verantwortlichen Ärztin genehmigt werden;
  • jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patientinnen/Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine Besuchseinschränkung bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren;
  • in den Ambulatorien ist kein Limit an Begleitpersonen für Patienten vorgesehen.

Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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