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Sture Gemeinde

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In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Gericht Bozen, Abteilung für Arbeitsrecht, der Klage der Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB CGIL, die von Rechtsanwalt Mauro De Pascalis vertreten wurde, stattgegeben und das Verhalten der Gemeinde Barbian für unrechtmäßig erklärt.

Die Gemeinde Barbian hatte einem ihrer Bediensteten einen unbezahlten Wartestandurlaub für Gewerkschaftstätigkeit gemäß dem Arbeitnehmerstatut verweigert.

Der Antrag für die Bedienstete der Gemeinde, in der Funktion einer Gewerkschaftsdelegierten für die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst, war mehrfach abgewiesen worden, so dass die Gewerkschaft gezwungen war, sich an den Arbeitsrichter Giulio Scaramuzzino zu wenden.

Die Generalsekretärin des öffentlichen Dienstes AGB/Cgil Angelika Hofer zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis des Urteils: „Es ist von grundlegender Bedeutung, den allgemeinen Grundsatz der Achtung der Gewerkschaftsrechte zu bekräftigen, den eine öffentliche Einrichtung stets beachten sollte“.

In seinem Urteil ordnete das Gericht Bozen die sofortige Aufhebung des Verhaltens der Gemeinde Barbian an, welche nun den unbezahlten Wartestand für Gewerkschaftstätigkeit gewähren muss.

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