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Haftung auf Wanderwegen

Die Landesregierung hat nun festgelegt, dass auch Wege in unwegsamem oder exponiertem Gelände Wanderwege sind. Die Berg- und Skiführer unterstützen diese Vereinbarung.

Wanderwege sind wichtige Infrastrukturen im ländlichen, auch alpinen Bereich, allgemein zugänglich, beschildert und markiert.

Hier können sich Menschen sicher und leicht fortbewegen. Dieser bisherigen Definition wird in der neuen, nun von der Landesregierung  genehmigten Vereinbarung ein Satz hinzugefügt:

„Wanderwege können auch in unwegsamem und teilweise exponiertem Gelände angelegt sein.“

Klettersteige sind klar aus der Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege ausgeschlossen – die Zu- und Abstiege zu den Klettersteigen sind hingegen neu dazugekommen.

Die Definition ist deshalb wichtig, weil die Wanderwege in der Regel Wegehaltern zugewiesen sind, die mit der ordentlichen Instandhaltung beauftragt sind.

Neu in der Vereinbarung festgeschrieben ist, dass die kontinuierliche Überwachung nicht unter „ordentliche Instandhaltung“ fällt.

Ebenso wird präzisiert, dass befahrbare Straßen, die Teil des Wegenetzes sind, nicht vom Wegehalter instand gehalten werden müssen, dasselbe gilt für die Winterinstandhaltung der Wanderwege.

Mit der Abänderung der Vereinbarung wird auch der Beitragssatz für die Instandhaltung der nicht befahrbaren Wanderwege durch die Wegehalter von 20 auf 30 Euro pro Kilometer angehoben. Für die außerordentliche Instandhaltung der Wanderwege ist weiterhin das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat verantwortlich.

Landesrat Schuler: „Klarheit vor allem wegen Haftung wichtig“

„Da es immer wieder Streitfragen vor allem in Sachen Haftung auf Wanderwegen gibt, ist es gut, dass die Zuständigkeiten genau festgeschrieben sind. Wanderwege werden im Sommer und im Winter stark benutzt. Eine regelmäßige und fachkundige Instandhaltung ist uns wichtig und wir können seit vielen Jahren auf gute Partner zählen“, sagt der zuständige Landesrat Arnold Schuler.

Neu in der Vereinbarung zwischen Landesregierung, Südtiroler Alpenverein und CAI, Landesverband der Tourismusorganisationen, Südtiroler Bauernbund und dem Beitritt von Gemeindenverband und Hoteliers- und Gastwirteverband ist, dass auch die Berg- und Skiführer unterstützend in der Vereinbarung geführt werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • meinemeinung

    und jeder sucht einen Schuldigen, wenn ein Unfall passiert, Eigenverantwortung Null, werden mit solchen Gesetzen und Normen Außerkraft gesetzt und jeder will seine Euros die ihm zustehen.
    Jeder kann sich so blöd verhalten wie er will.
    Meine Meinung , keine Wege und Steige, wer nicht hochkommt soll unten bleiben.

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    einen schönen Dank an die Wegeerhalter,Planer und Bauer.

    Alle Wanderwege die in den letzten Jahren wieder hergerichtet oder neu gebaut wurden sind fantasievoll und auch optisch sehr schön hergerichtet worden.
    Für die Texelgruppe kann ich das gewiss behaupten.
    Beispielhaft der neue Wandersteig welcher ab dem Partschinser Wasserfall in das Zieltal hineinführt.
    Grossartige Wegführung mit zahlreichen Aussichtspunkten-und Verweilpunkten.

    Vielen lieben Dank allen Beteiligten und frohe Weihnachten

  • dn

    Wanderwege gehören auf öffentlichen Grund.

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