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Die Kosten der Politik

Der Sonderausschuss zu den Entschädigungen und Renten der Abgeordneten hat am Dienstag weitere Fachleute angehört.

Nachdem der Sonderausschuss des Landtags zu Entschädigungen und Renten der Abgeordneten sich in seiner vorherigen Sitzung mit NISF/INPS-Vizepräsidentin Marialuisa Gnecchi ausgetauscht hatte, wurden am Dienstag weitere Experten im Bereich der Rentenregelungen gehört. Es waren dies der Verwalter der Pensplan Centrum AG, Matteo Migazzi, der Präsident von Laborfonds, Michele Buonerba, der Vorstand der Abteilung Organisation und Personal des Landes Tirol, Stephan Wiener, sowie der Abteilungsvorstandstellvertreter und Lohnexperte Ronald Psaier.

Aktuell keine einheitliche Behandlung der Abgeordneten

Mit Migazzi und Buonerba sei die aktuelle Rentensituation der Landtagsabgeordneten beleuchtet worden, wie Sven Knoll, Vorsitzender des Sonderausschusses, berichtete.

„Daraus wurde ersichtlich, dass es bisher keine einheitliche Behandlung der Abgeordneten gibt“, führte Knoll aus. „Das Ziel einer neuen Regelung wäre daher, eine einheitliche Rentenregelung zu finden, welche die Abgeordneten im Hinblick auf ihre Pensionseinzahlungen allen anderen Arbeitern gleichstellt.“

Eine Möglichkeit bestünde darin, den Abgeordneten zukünftig – anstelle der monatlichen Amtsentschädigung – ein „normales“ Gehalt zu bezahlen und damit für alle Abgeordneten eine einheitliche Renteneinzahlung zu schaffen. Hierfür wäre jedoch eine Anpassung der staatlichen Gesetzgebung notwendig. Eine andere Option wäre ein Fixbetrag für alle Abgeordneten, der als Pensionseinzahlung geleistet werden würde.

Die Tiroler Fachleute hätten indes erklärt, so Knoll weiter, dass sich die Bezüge der Abgeordneten im Bundesland Tirol nach dem österreichischen Bundesverfassungsgesetz richteten. „Ausgehend von einem Referenzbetrag, der dem Gehalt eines Nationalratsabgeordneten entspricht, bekommen Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Landesregierung einen bestimmten Prozentsatz davon als Gehalt ausbezahlt“, sagte Knoll. V

on diesem Bruttobetrag würden festgelegte Prozentsätze für die Krankenversicherung sowie für die Pensionsversicherung abgezogen und direkt in die staatlichen Kassensysteme einbezahlt. Das Land Tirol stocke diese Beträge als Dienstgeber nochmals auf, sodass die Abgeordneten grundsätzlich alle gleich behandelt würden. „Die spätere Rente der Abgeordneten richtet sich somit nach der Höhe der Beiträge, die im Laufe des Arbeitslebens einbezahlt wurden“, so Knoll.

Öffentliche Parteienfinanzierung in Österreich

Erläutert worden sei dem Ausschuss auch, dass im Bundesland Tirol die Parteien nicht durch die Abgaben von Politikergehältern finanziert würden, da es eine öffentliche Parteienfinanzierung gebe. „Man hat sich“, ergänzte Knoll, „in Österreich bewusst für dieses Modell entschieden, damit die Parteien nicht vom ‚amerikanischen Modell‘ einer wilden Parteienfinanzierung abhängig sind.“

Die nächste Sitzung des Sonderausschusses findet am Dienstag, 24. Jänner 2023, statt. „Zu dieser wird der Verfassungsrechtler Francesco Palermo eingeladen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Neuregelung der Materie zu beleuchten“, sagte Ausschussvorsitzender Knoll.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • ostern

    Südtirol = 520.000 Einwohner ca.
    116 Gemeinden – 116 Bürgermeister

    Mailand = Milionenstadt eine Gemeindeverwaltung.

    In Südtirol ist zuviel Geld für „möchtegerne“ Politiker vorhanden
    Jegliche Diskussion überflüssig.

  • pingoballino1955

    Tatsache ist,die Altmandatare haben entsetzlich zuviel „abgesahnt“ in Anbetracht ihrer Leistung.Höchste Zeit endlich etwas zu ändern.,gel Herr Pahl und Co.

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