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Die ersten Rekurse

Mark Antonio De Giuseppe

Empfänger der 100-Euro-Strafe der Agentur der Einnahmen wegen Missachtung der Impfpflicht für Über-50-Jähre ziehen vor das Friedensgericht.

Die unliebsame Post wurde direkt von Zustellbeamten der Agentur der Einnahmen überbracht, um sicherzustellen, dass sie auch bei den Empfängern ankommt.

Der Inhalt: Eine Zahlungsaufforderung über 100 Euro wegen Missachtung der Impfpflicht für Personen über 50 Jahre laut einem staatlichen Gesetz.

In Südtirol haben bis Ende Oktober 23.170 Personen diese Zustellung erhalten, 1.220 Personen konnten beim Sanitätsbetrieb begründete Einwände gegen die verhängte Verwaltungsstrafe einbringen und müssen folglich nichts zahlen.

Für die anderen wird – wie die Regierung in Rom beschlossen hat – wird die Strafzahlung 60 Tage ab Zustellung fällig, wer nicht bezahlt muss mit einer Zwangsvollstreckung rechnen.

Die zweite Option: Eine Anfechtung.

Der Meraner Anwalt Marc Antonio De Giuseppe ist bereits von mehreren Klienten beauftragt worden, die Zahlungsaufforderungen vor dem zuständigen Friedensgericht anzufechten. Die Agentur für Einnahmen muss hierfür eigens in das Zivilverfahren gerufen werden. De Giuseppe will dort formale und inhaltliche Einwände vorbringen.

Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Annahme der Rekurse nicht gerade günstig: Jüngst hat das Verfassungsgericht die von der Regierung verordneten Corona-Maßnahme wie die Impfpflicht für Sanitätspersonal für „verhältnismäßig“ erklärt. (tom)

Foto: Impffreiheit Libertà di Scelta Coordinamento TrentinoSüdtirol/Facebook

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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