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Aktenzeichen: Katze

Ein 37-Jähriger aus Schlanders steht in Bozen wegen Haltens von sechs Bengalkatzen vor Gericht. Die 2019 beschlagnahmten Tiere hat er inzwischen zurückerhalten – und sie haben sich vermehrt.  

von Thomas Vikoler

Der Fall Chiku sorgte vor einigen Jahren am Bozner Landesgericht für Aufregung. Die bei einem Mann aus St. Pankraz beschlagnahmte Wildkatze wurde 2015 beschlagnahmt und – nach einer Verurteilung wegen Haltens eines Wildtiers – vom Staat eingezogen.

Etwas anders gelagert ist der Fall eines 37-jährigen Landwirts aus Schlanders, der nun in Bozen wegen des Haltens von Wildtieren zum Zwecke des Handels mit diesen vor Gericht steht. Die gestrige Auftaktverhandlung wurde vertagt.

Bei dem Angeklagten warten im Mai 2019 sechs Bengalkatzen beschlagnahmt und das Tierheim in der Sill gebracht worden. Es handelte sich um zwei ausgewachsene Tiere und für Junge. Die Ermittler schätzten den Marktwert der Tiere auf 2.500 Euro pro Stück und gingen davon aus, dass sie für den illegalen Tiermarkt bestimmt waren.

Doch dann geschah Unvorhergesehenes: Nicola Nettis, der Anwalt des Mannes aus Schlanders, erwirkte vor Gericht die Aufhebung der Beschlagnahme der sechs Bengalkatzen. Diese durften wieder auf den Hof zurückkehren und haben sich inzwischen laut Nettis auf zehn Stück vermehrt.

Wohl auch um den Vorwurf der Handelstätigkeit zu entkräften (bei dem 37-Jährigen handelt es sich um keinen professionellen Katzenzüchter), wurde keines der langbeinigen Tiere verkauft.

Die Staatsanwaltschaft erhob dennoch Anklage gegen den Mann wegen Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 150 aus dem Jahre 1992, mit dem Italien eine EU-Richtlinie und das Abkommen von Washington zum Schutz von vom Aussterben bedrohter Tiere übernommen hatte. Dem Schlanderser droht bei einem Schuldspruch eine Geldstrafe von 20.000 bis 200.000 Euro bzw. eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

Verteidiger Nettis bestreitet erst einmal alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Es gebe keinen Beweis, dass die Tiere seines Mandanten für den Handel bestimmt waren und unter das Schutzgesetz fallen. Auch deshalb, weil bisher niemand festgestellt hat, zu welchen Anteilen die sechs beschlagnahmten Bengalkatzen von einem Wildtier (asiatische Leopardkatze) abstammen. Bengalkatzen sind Kreuzungen der asiatischen Leopardkatze und Hauskatzen.

Der Verteidiger will deshalb im Hauptverfahren ein genetisches Gutachten beantragen, um die Reinrassigkeit der Tiere feststellen zu lassen. Ist der genetische Anteil der Leopardkatze gering, können sie schwerlich als vom Aussterben bedrohte Wildtiere bezeichnet werden.

Ein Freispruch wäre dem Mann aus Schlanders in diesem Fall sicher.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • wichtigmacher

    Warscheinlich treiben auch schon Asiatische Leopardkatzen in Südtirol ihr Unwesen und sorgen für frisches Blut unter unseren Hauskatzen.
    Vermisse den präventiven Aufschrei unserer Wolf- und Bärgeplagten Bauern, und eine Abwechlung zu den schon langweiligen Wolf und Bär Katastrophenmeldungen im Südtiroler „Katolischen Volksblattl“ wäre sowas schon allemal…..

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