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Die Studienbeihilfen

Foto: lpa/unsplash

Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschüler und -schülerinnen, die außerhalb der Familie untergebracht sind, können ab 17. Oktober und bis zum 15. Dezember um Studienbeihilfen des Landes ansuchen.

Auch im Schuljahr 2022/2023 unterstützt das Land Südtirol all jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, ob im Schülerheim, im Tagesheim oder privat.

Um entsprechende Studienförderung kann ab Montag, 17. Oktober, ausschließlich online angesucht werden.

Die Anträge um Studienbeihilfe sind bis spätestens 15. Dezember 2021 (12 Uhr) über den Bereich Dienstleistungen auf der Landeswebseite oder über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bügernetzes CIVIS einzureichen. 

Zur Antragstellung bedarf es einer digitalen Identität SPID oder der elektronische Identitätskarte CIE beziehungsweise der aktivierten Bürgerkarte. Berechnungsgrundlagen sind nach wie vor die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und der Faktor wirtschaftliche Lage, der FWL-Wert, der sich auf die Kernfamilie bezieht.

Landesrat Philipp Achammer ruft die Familien auf, sich rechtzeitig EEVE-Erklärung 2021 und FWL-bei den Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu besorgen, da beide bei Gesuchstellung bereits vorliegen müssen.

Die vorläufige Rangordnung wird am 6. Februar 2023 veröffentlicht und kann dann überprüft werden.

Etwaige Berichtigungsanträge sind bis 23. Februar 2023 (12 Uhr) zu stellen. Ausgezahlt werden die Studienbeihilfen voraussichtlich bis Ende April 2023.

Informationen liefert auch die Landeswebseite zum Thema Bildungsförderung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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