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Spiel auf Zeit

Bauer Manfred Vallazza (Foto: Instagram)

Entscheidung vertagt: Wie die SVP und die Opposition im Landtag den Fall Vallazza auf die lange Bank schieben.

von Matthias Kofler

Die SVP-Leitung ist am Donnerstagabend zusammengekommen, um sich mit dem Fall Vallazza auseinanderzusetzen. Obmann Philipp Achammer hatte den Gadertaler SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza Anfang September von allen Parteifunktionen – sprich als Ortsobmann und Gebietsobmann des Gadertales – suspendiert und aus der Parteileitung geworfen. „Im Hinblick auf die eingehende und umfassende Klärung der erhobenen Vorwürfe wird Manfred Vallazza vorläufig von sämtlichen Parteifunktionen suspendiert“, hieß es in einer entsprechenden Erklärung des Parteiobmannes.

Vallazza wird vorgeworfen, das Wohnbauförderungsgesetz zugunsten von sich selbst und seinen Verwandten ausgereizt und das Land um 50.000 Euro geprellt zu haben. Mit seinem Verhalten habe Vallazza das Ansehen der Partei geschädigt, so das Credo von Obmann Achammer. Laut neuem SVP-Statut darf die Suspendierung nicht länger als 30 Tage dauern – es sei denn, sie wird von der Parteileitung verlängert. Die SVP-Leitung kam in ihrer gestrigen Sitzung zum Schluss, dass die Recherchen zum Fall Vallazza noch nicht ausreichen, um eine Entscheidung zu treffen. Landesrätin Waltraud Deeg war vor einem Monat beauftrag worden zu überprüfen, ob es auch in anderen Gemeinden Fälle gab, in denen Grundbesitzer Geld durch den Verkauf von Mikrozonen verdient haben. Die Recherchen der Landesrätin lassen allerdings noch auf sich warten. Deshalb hat die Parteileitung entschieden, die Suspendierung um 45 Tage zu verlängern.

„Wir werden sicher im November definitiv befinden“, erklärt Obmann Achammer. Vallazza hatte bislang stets beteuert, nichts Unrechtes getan zu haben. Und er hatte klargestellt, aus dem Landtag zurückzutreten, sollte ihm ein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Fall Die SVP spielt bewusst auf Zeit. Doch auch die Opposition im Landtag sieht keinen Anlass, den Druck auf die Mehrheit zu erhöhen. Bislang gab es vonseiten der politischen Minderheit keine Rücktrittsforderungen. Einzig der 5-Sterne-Abgeordnete Diego Nicolini sieht einen Misstrauensantrag gegen Vallazza für angebracht. Immerhin ist der Gadertaler nicht nur Regionalassessor, sondern auch Vizepräsident des Landtags. Allerdings sind die Grillini noch dabei, die Option eines Misstrauensantrags auf provinzieller oder regionaler Ebene zu prüfen. Dafür braucht es nämlich die Unterstützung eines Großteils der restlichen Oppositionsfraktionen. Wegen des Wahlkampfs zu den Parlamentswahlen sei man noch nicht dazugekommen, sich ausführlich mit der Thematik zu beschäftigen, bedauert Nicolini. Der Rest der Opposition hält sich mit Stellungnahmen bedeckt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • rumer

    Und warum hält sich die Opposition bedeckt?
    1. weil das kein Fall Vallazza, sondern ein Fall „viele Bürgermeister vom Gadertal“ ist.
    2. Weil es nicht strafbar ist, ein Gesetz auszureizen.
    3. es ein Fall “ Tageszeitung“ ist, die als einzige meint einen Skandal erfinden zu müssen.

    • andreas

      Kannst ruhig nachfragen, wenn etwas nicht verstehst.

      Für das Bozner Verwaltungsgericht ist die Sache glasklar:
      „Wenn Art. 37, Absatz 2 des LROG dann jedoch so angewendet wird, dass der Grundeigentümer den Durchführungsplan selbst erstellt, obwohl er auf den gesamten freien Teil verzichtet, ist offensichtlich, dass das Interesse des Privaten an der Verwirklichung eines ganz bestimmten, maßgeschneiderten Vorhabens (hier zwei Gebäude) bei gleichzeitiger Erhöhung der ihm zuerkannten Enteignungsentschädigung sehr groß ist, sodass anzunehmen ist, dass das gesamte Vorgehen (der Verzicht auf die freie Fläche einerseits und die Erstellung des Durchführungsplans andererseits), Teil der bereits von vornherein abgesprochenen Vorgehensweise ist.“

      Das Verwaltungsgericht kommt denn auch zu einem eindeutigen Schluss:
      „Diese Tatsachen beweisen klar, dass die gesamte Vorgehensweise darauf abgestimmt war, vor allem private Interessen, nämlich die des Grundeigentümers auf die Entrichtung einer höheren Entschädigung und die der Schwester auf die Zuweisung einer größeren Fläche (55% statt 45%) und auf die Bezahlung der Hälfte des Enteignungspreises, zu verfolgen und nicht rein öffentliche Interessen.“

      Urteilsverfasserin und Richterin Margit Falk Ebner schreibt nämlich:
      „Der Grundeigentümer, Herr Manfred Vallazza, der – wie gesagt – 100% der Fläche dem geförderten Wohnbau abgetreten hat, erhielt eine Entschädigung von insgesamt 166.302,50 Euro. ..[…].. Wäre die Zone jedoch 45:55 aufgeteilt worden, so hätte der Grundeigentümer eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 66.852,50 Euro für den geförderten Teil erhalten (…). Dadurch, dass der Grundeigentümer – anders als üblich und grundsätzlich vorgesehen – 100% der Fläche dem geförderten Wohnbau abgetreten hat, entstanden somit der öffentlichen Verwaltung fast 100.000,00 Euro an Mehrkosten, weil diese eine Entschädigung von insgesamt 166.302,50 Euro zahlen musste. (…) In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, dass es sich bei diesen Mehrkosten in Höhe von fast 100.000,00 Euro um öffentliche Gelder handelt, die für andere, tatsächlich förderungswürdige Vorhaben laut Wohnbauförderungsgesetz somit nicht mehr zu Verfügung stehen. Dieser Umstand ist vor allem in Zeiten der Knappheit der öffentlichen Ressourcen als besonderes scherwiegend anzusehen.“

      Im Urteil von Margit Falk Ebner heißt es:
      „Das bedeutet, dass es sich im Anlassfall um eine klare Umgehung der vom Gesetzgeber im öffentlichen Interesse geschaffenen Regelung handelt, die Ausdruck eines eindeutigen Befugnisfehlgebrauchs seitens der Gemeinde Wengen ist. Somit kann das Vorhaben nicht als förderungswürdig angesehen werden, weil nicht im öffentlichen Interesse gehandelt wurde, sondern eindeutig Privatinteressen verfolgt wurden.“

      • artimar

        @ndreas: Das Verwaltungsgericht urteilt, wie es der Name bereits sagt, über Verwaltungsakte und nicht in Strafsachen.
        Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde, die nun Ermittlungen eingeleitet hat bzw. der Gerichte für Strafsachen und nicht der Medien … darüber zu befinden.

    • ostern

      @rumer
      ….und die angeblichen 50.000 Eur???

    • besserwisser

      der aufwand lohnt sich nicht. die partei zerfleischt sich selber. bald geht das gerangel um die besten plätze im südtiroler landtag los. realisterweise wird die svp 1-2 plätze verlieren, der lh + obmann dürfen 10 kandidaten direkt ernennen, da wird er der valazza kaum dabei sein…

  • schwarzesschaf

    Wie schon geschrieben der kleine wir sofort zur rechenschaft gezogen sonst gehen sie in den knast aber unsere politiker müssen ihre rentenvorschüsse nichtvzurück zahlen andere bleiben trotz verurteilung im amt ich sag nur die welt ist verrückt geworden.

  • criticus

    Ob Vallazza bleibt oder geht ist einerlei, für die nächsten Wahlen ist diese Person sowieso politisch nicht mehr tragbar. Die SVP scheint das überhaupt nicht zu stören. Das bewies auch die Tatsache, dass ein vorbestrafter Altlandeshauptmann Durnwalder vor den Parlamentswahlen die „Rom-ParlamentarierInnen“ öffentlich vorgestellt hat. Das geschah, als LH Kompatscher bei der UNO in New York war. So etwas würde sich keine demokratische Partei in Europa leisten. Unvorstellbar! Politiker die sich ein Strafverfahren unterziehen müssen, bzw. verurteilt wurden, sollten sich aus verständlichen Gründen wohl eher im Hintergrund halten. In Südtirol ticken die Uhren eben anders. Da leistet sich eine „Volkspartei“ eben alles und pfeift anscheinend auf Gesetze.

  • franz19

    Es geht wohl um viel mehr als 50.000 Euro und diese Zonen sind zum Teil nur für die Geschwister ausgewiesen worden…Der Achhammer hat wohl Angst vor dieser Bauernlobby dass Sie in Zukunft bei Entscheidungen nicht mehr die Mehrheit haben und haben Angst ihn zu sospendere…Es geht nur mehr um Privatinteresse und sicherlich nicht um das Wohl der Südtiroler Bevölkerung!!! Wenn man bedenkt dass Sie jemand der 600,00 Euro zuviel kassiert hat heimgeschickt haben und dieser Herr hat fast eine halbe Million Steuergelder kassiert, da muss wohl mehr dahinter sein…

  • sougeatsnet

    Vallazza hat sicherlich nicht im Sinne eines „normalen Südtirolers“ gehandelt.
    Was die christlichen Brüder, Dorfmann und Durnwalder jun. baer abliefern schlägt dem Fass den Boden aus. Die SVP soll sich den Faschisten nähern, gut dass derlei Treiben unsere Väter nicht mehr erleben müssen. Da spielt Geld wohl eine wichtigere Rolle als jegliche Gesinnung. Dass Urzi sich als mein Vertreter in Rom aufspielen möchte, das kaufe ich ihm nicht ab. Auf solche Vertretungen verzichte ich gerne.

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