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10.000 Euro für die „Masseurin“

Die 42-jährige Chinesin, die wegen Zuhälterei in ihrem Bozner Massagesalon in den Hausarrest musste, ist seit gestern wieder frei. Heute wird sie einen Vergleich über zwei Jahre Haft abschließen.  

Von Thomas Vikoler

Sie verbrachte drei Monate in U-Haft (genauer: Im Hausarrest) in ihrer Wohnung in Bozen. Seit Montag ist die 42-jährige Chinesin, die am 9. Dezember unter dem Vorwurf der Zuhälterei verhaftet worden war, wieder auf freiem Fuß.

Das Bozner Freiheitsgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner hatte einem Antrag ihrer Verteidiger Federico Fava und Miki Eritale auf Aufhebung der Zwangsmaßnahme stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte nichts gegen eine Enthaftung der Frau einzuwenden, die in der Bozner Claudia-Augusta-Straße seit etlichen Jahren einen Massagesalon betrieb.

Ein Massagesalon namens Rose rosse, der laut Erkenntnissen der Polizei, die ihn über mehrere Monate observierte, als Bordell zweckentfremdet wurde. Bordelle sind in Italien bekanntlich aufgrund des Merlin-Gesetzes aus dem Jahre 1958 nicht erlaubt.

Eine frühere Beschäftigte des Salons, ebenfalls Chinesin, hatte mit der Unterstützung eines ehemaligen Kunden – ein deutschsprachiger Südtiroler – im Juni Anzeige bei der Polizei erstattet. Sie sei von der Inhaberin ausgebeutet, ja versklavt worden. Für ihre Arbeit im Salon erhielt sie laut eigenen Angaben höchstens 500 Euro pro Monat.

Und sie habe im Salon sexuelle Dienstleistungen erbringen müssen, so wie sie die Betreiberin in einschlägigen Werbeanzeigen versprochen hatte.

Die Frau hat inzwischen von ihrer früheren Arbeitgeberin einen Zirkularscheck über 10.000 Euro als Entschädigung bzw. Schmerzensgeld erhalten. Dies war offenbar die Voraussetzung für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Bei einem ersten Versuch vor dem Untersuchungsrichter war eine Strafzumessung gescheitert, weil der angebotene Schadensersatz für die Ex-Angestellte vom Richter für nicht angemessen erachtet wurde.

Heute soll der gerichtliche Vergleich für die 42-jährige Chinesin am Landesgericht vor Richterin Elsa Vesco geschlossen werden. Das mit der Staatsanwaltschaft vereinbarte Strafmaß: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Eine für den Tatbestand der Zuhälterei milde Strafe.

Verteidiger Fava bestreitet bis zuletzt den Vorwurf, die Ex-Angestellte, die von einer Anwältin aus Trient vertreten wird, sei in dem Massagesalon ausgebeutet worden. Er verweist darauf, dass sie während einer mehrmonatigen Abwesenheit der Betreiberin – sie hielt sich bei ihrem Sohn in China auf – den Betrieb an ihrer Stelle geführt habe.

Doch das ist für das heute ergehende Urteil nicht (mehr) relevant. Der Fall scheint nun endgültig abgeschlossen, ob der Massagesalon wieder in Betrieb gehen wird, ist zu sehen.

Prostitution: Der Vorwurf gegen die Massage-Salonbetreiberin lautet auf Zuhälterei

Die Ex-Angestellte, die ihre Chefin angezeigt hatte, erhält Schadensersatz. Ihr Anwalt bestreitet, das sie in dem Salon ausgebeutet wurde.

 

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