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Die Zwangsanklage

Ein Richter hat gegen die Eltern des vierjährigen Mattia, der im Bozner Lido ertrank, eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung angeordnet.

Das erste Element in der Verantwortungskette sind die Eltern, sie hätten auf ihr Kind besser aufpassen müssen:

Zu diesem Schluss kommt der Bozner Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler in einer Verfügung mit erheblichen Auswirkungen für die Betroffenen.

Die Staatsanwaltschaft Bozen wird angewiesen, gegen die Eltern des vierjährigen Mattia Uruci Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu erheben (was inzwischen geschehen ist). Der Bub war im Sommer 2020 in einem Nebenbecken des Bozner Lidos ertrunken. Er wurde zunächst zwar gerettet, starb aber bald darauf im Spital.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens gegen die Eltern beantragt. Auch aus Pietätsgründen. Die Eltern wiederum stellten sich über ihren Anwalt Marco Ferretti gegen die Einstellung des Verfahrens zum Tod ihres Sohnes, das gegen Unbekannt geführt wurde.

Mit Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Strafverfahren gegen insgesamt sechs Personen eingeleitet, die für die Sicherheit im Lido zuständig war (darunter auch Beamte der Gemeinde Bozen). Die sechs unter Ermittlung Stehenden haben inzwischen ein Verhör mit dem Staatsanwalt beantragt.

Marco Ferretti, der Anwalt der Eltern, hofft, eine Verurteilung der Eltern von Mattia abwenden zu können. U.a. mit Verweis auf eine Kassationsurteil, wonach die Sicherheitslage in einer öffentliche Struktur ausschlaggebend für die Bewertung derartiger Fälle sei. Und die Schuld anderer – etwa der Eltern – ausschließe. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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