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Der IT-Bonus

Arno Kompatscher und Philipp Achammer

Für Kindergarten- und Lehrpersonal gibt es bis zu 520 Euro für den Ankauf von Hard- und Software. Die Landesregierung hat die Kriterien genehmigt. Anträge können bis zum 16. November gestellt werden.

Der „IT-Bonus“ für das Personal der Kindergärten und Schulen kommt: Landesrat Philipp Achammer und Bildungslandesräte Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider haben die entsprechende Beschlussvorlage in die Dienstag-Sitzung der Landesregierung gebracht. Diese hat die Kriterien und Modalitäten für die Kostenrückerstattung für den Ankauf von Hard- und Softwareprodukten für Unterrichtszwecke genehmigt.

Es handelt sich dabei um eine einmalige Rückerstattung von Ausgaben für die IT-Ausstattung, die ab dem 5. März 2020 gekauft worden ist und noch bis zum 15. November 2021 gekauft wird. Die Landesregierung wolle damit anerkennen, dass das Kindergarten- und Schulpersonal in der Zeit des epidemiologischen Notstandes schnell auf die Herausforderungen durch Corona reagiert hat und den Fernunterricht und die Bereitstellung von entsprechendem didaktischem Unterstützungs- und Begleitmaterial Großteils unter Verwendung von eigenen IT-Geräten ermöglicht hat.

Nun werde das Kindergarten- und Schulpersonal beim Ankauf von Hard- und Softwareprodukten auf eigene Kosten rückwirkend unterstützt, sind sich die drei Bildungslandesräte einig.

„In den vergangenen Monaten haben wir auf Hochdruck daran gearbeitet, die Weichen für die Auszahlung des sogenannten IT-Bonus zu legen“, erklärte Landesrat Philipp Achammer. „Mit dem heutigen Beschluss haben wir die technischen und organisatorischen Richtlinien abgesteckt und den Startschuss zur Umsetzung des ‚IT-Bonus‘ gegeben, sodass das Kindergarten- und Lehrpersonal entsprechende Anträge einreichen kann.“

 

Voraussetzung für Kostenrückerstattung und Bezugszeitraum

Der sogenannte IT-Bonus wird all jenen Personen gewährt, die zwischen 5. März 2020 und 15. November 2021 für mindestens drei Monate im Dienst gewesen, sprich der Bildungsarbeit nachgekommen sind, unabhängig davon, ob sie in Teil- oder Vollzeit gearbeitet haben oder inzwischen aus dem Dienst geschieden sind. Und: die während des genannten Zeitraums auf eigenen Kosten Hard- und/oder Softwareprodukte für die didaktische Tätigkeit angekauft haben.

Diese Voraussetzungen gelten für das Personal der Kindergärten des Landes genauso wie für das Lehr- und Erziehungspersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen; für das Lehrpersonal der Berufsschulen des Landes, der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung sowie der Musikschulen. Aber auch Mitarbeitende für Integration sowie Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen können die einmalige Kostenrückerstattung für gekaufte Hard- und Software beantragen.

Maximal 520 Euro der vorgestreckten, belegten Kosten werden rückerstattet

Für das anspruchsberechtigte Kindergarten- und Schulpersonal bedeutet das konkret: Für die von ihnen angekaufte Hardware wie Computer, Laptop, Drucker, Scanner, Smartphones und sonstiges Zubehör sowie für jede Art von Standardsoftware erhalten die Bediensteten einen maximalen Betrag von 520 Euro netto rückerstattet, ausgehend vom Anteil der getätigten Gesamtkosten.

Rückerstattet werden allerdings ausschließlich effektiv getätigte und entsprechend belegte Kosten, unabhängig davon, ob beispielsweise ein Laptop im In- oder Ausland gekauft wurde. Nicht berücksichtigt werden Ankäufe, die von einer anderen Person als der Anspruchsberechtigten getätigt wurden. Soll heißen: Die oder der Antragsberechtigte muss belegen können, dass sie oder er den Kauf getätigt hat.

Antragsfrist um Kostenrückerstattung ist der 16. November 2021

Für die Rückerstattung stehen insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Die Anträge um Kostenrückerstattung für Hard- und Software müssen zusammen mit allen relevanten Unterlagen bis zum 16. November bei der zuständigen Dienststelle in der Deutschen Bildungsdirektion eingereicht werden.

Diese überprüft und bearbeitet die Anträge. Nach entsprechender Genehmigung werden die Rückerstattungsbeträge in einer einzigen Rate über den Lohnstreifen der Bediensteten ausbezahlt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (16)

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  • olle3xgscheid

    Also beim lesen so mancher “ Subventionen“ stellts einen die Haare auf.
    Ob bei Bauern ( schon ganz normal) , Industrie , Hotel’s uvm wird so richtig Gekd verteilt, aber siwas von.
    Haben die alle kein Einkommen oder Gewinne das der Steuerzahler für jeden erdenklichen Schei… aufkommen muß, und das bei solchen Staatsschulden….der Hammer

  • stanislaus

    Musste letztes Jahr wie viele Südriroler auch meinen PC aufrüsten, um den Fernunterricht meiner Kinder zu ermöglichen. Komisch dass ich keinen IT Bonus bekomme ….
    Achhammer vergibt noch ein paar Wahlgesxhenke, anders ist das nicht zu erklären….

  • enfo

    Jedem das Seine, aber warum Kindergärtnerinnen diesen Bonus bekommen, versteht doch kein Mensch.

  • luis2

    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

    Konrad Adenauer

  • wichtigmacher

    Die Learer brauchn an Computer, nocher brauchse nimmer selber denkn….

  • na12

    Ganze 2 Jahre hat es gedauert, bis die Lehrpersonen nun endlich ein Taschengeld bekommen. Seit 20 Jahren sind die Gehälter der Lehrpersonen eingefroren. Im restlichen Staatsgebiet bekommt jede Lehrperson jedes Jahr die carta del docente zu 500€. Das Geld kann für Master-Ausbildungen, Fortbildungen, Hardware und Software ausgegeben werden. Im reichen Südtirol ist es eine außerordentliche Leistung, wenn es 1mal in 20 Jahren klappt.. mit dem Taschengeld.
    Will man, dass Unterricht digital über die Bühne geht, dann sollte man Lehrpersonen ausstatten wie Büroangestellte und dies kostenfrei.
    Im Artikel wird von einem Ansuchen ans dt. Schulamt für die Spesen Rückerstattung gesprochen, die Lehrpersonen selbst werden aber von Letzterem nicht darüber in Kenntnis gesetzt. Das nenn ich mal eine feine Taktik! Es sollen möglichst viele Lehrpersonen nichts von der Rückerstattung mitbekommen.
    Ein Armutszeugnis. Lehrpersonen in Südtirol verdienen im EU Vergleich ohnehin deutlich weniger, obwohl sie 1 Jahrzehnt lang studieren müssen und auf Herz und Nieren geprüft werden bevor sie irgebdwann eine feste Anstellung bekommen.

  • na12

    Büroangestellte studieren nicht 10 Jahre lang, sondern haben wenn überhaupt die Mittelschule oder Matura. Sie machen Dienst nach Vorschrift und stempeln ab. Lehrpersonen bereiten ihren Unterricht vor und nach, stehen vor zig Klassen und haben zig Klassen zu betreuen. Lavoro psicologicamente usurante laut Definition, man hat’s mit Menschen zu tun und nicht nur einem PC. Außerdem wir kennen die Profi Stempler, die dann einkaufen gehen anstatt zu arbeiten. Suchst jmd in diesen Ämter ob über Telefon oder persönlich. Keiner dort. Ja, ja… wahrscheinlich ein Faulpelz der hier aus deinem Munde spricht und ignorant noch dazu. Keine Bildung genossen, aber beim Verlangen bist gut. Geh mal studieren.. 10 Jahre lang und werde Lehrperson. Die Stempelkarte kannst verbrennen und deine Bequemlichkeit mit dazu. Was leistet du, was für die Allgemeinheit wichtig wäre? Wenig bis niente!

  • exodus

    @na12 Wieso sind Sie den Angestellten gegenüber so negativ und giftig eingestellt? Es gibt auch Angestellte oder Beamte die studiert haben und das mit gutem Abschluss, die nebenbei mehr Verantwortung und Zeit in ihrem Beruf aufbringen, als Sie in Ihrem Lehrerberuf. Sind ja schon wieder im Urlaub, dieses Glück haben nicht alle Berufstätigen!………Die haben höchstens 4 Wochen im Jahr!!

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