Abgewiesene Klagen
Das Landesgericht hat zwei Anfechtungen von suspendierten Krankenpflegern abgewiesen, zu zweien steht die Entscheidung aus.
Erste Urteile am Bozner Landesgericht zu Rekursen von Krankenpflegern, die wegen Impf-Verweigerung vom Dienst suspendiert worden sind.
Arbeitsrichter Giudice Scaramuzzino hat am Freitag zwei Rekurse abgewiesen, zu weiteren zwei ist die Entscheidung ausständig.
Alle Kläger werden von der Anwältin Renate Holzeisen vertreten.
Derweil wurde beim Verwaltungsgericht ein Rekurs gegen die Suspendierungen eingebracht, der von 68 Suspendierten unterzeichnet wurde.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)
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Kommentare (8)
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manfredklotz
Nach bereits vier gleichlautenden Urteilen von vier verschiedenen italienischen Gerichten, war der Ausgang eigentlich logisch.
Mal sehen, ob die Kläger in die nächste Instanz gehen. Dann wird der Richter allerdings die Verfahrenskosten nicht gegeneinander aufheben.
sougeatsnet
Liebe Coronaleugner, sammelt bitte Spenden und klagt weiter. Ihr habt zwar keine Chance zu gewinnen, fördert aber unsere coronagebeutelten Anwälte. Die Gerichte sind ja auch sehr effizient und dankbar für jede neue Aufgabe.
ich
Da es sich bei den Coronaleugnern inzwischen ja um eine quasi Religionsgemeinschaft handelt könnten sie bei den Demos ,welche sie zelebrieren, mit dem Klingelbeutel gehen
sigo70
Seit wann sind Leugner eine Religionsgemeinschaft? Da müssten sie ja Gläubiger sein. z.B. Coronagläubiger mit ihrem Fest der Wiedergeburt und open Vax partys 🙂
cesco76
Richtig so!!!!!!!! Arbeit wechseln, zb.
franz1
Die einzigen dei Lochn sein die Onwälte, dei mochn jedn Bledsinn mit.
Sui vadienen lei mit solch gestörte Kläger, ein Gesetz kann nicht so einfach gekippt werden, do megn af Facebook nou so blede Filmlan lafn ….
Moch einer isch uhne Hausvostond.
fritz5
Und ab in die verdiente Arbeitslosigkeit ihr Leugner und Wichtigtuer.
robby
Wollten diese „No Vaxler“ der Sanität nicht endlich den wohlverdienten Urlaub genießen? Und nun klagen sie. Vor Gericht und in den Medien.