Du befindest dich hier: Home » Wirtschaft » Schlafende Positionen

Schlafende Positionen

Foto: 123RF.com

Die VZS fordert die Einführung eines „Verstorbenen-Registers“, um die Suche nach „schlafenden Versicherungspositionen“ zu erleichtern.

Die Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass hat letzthin rund 22,8 Millionen Steuernummern von Versicherten überprüft, welche entweder eine Lebensversicherung oder eine Unfallversicherung mit Todesfallabdeckung abgeschlossen hatten. Sinn und Zweck dieser Überprüfung war es, so genannte „schlafende Versicherungspositionen“ ausfindig zu machen.

Schlafende Versicherungspositionen sind Verträge, die sozusagen in Vergessenheit geraten sind; Versicherungsverträge mit Todesfalldeckung, deren Versicherte verstorben sind, und bei denen die Erben bzw. die Begünstigten ihren Anspruch der Versicherung gegenüber nicht geltend gemacht haben.

In Folge der Datenüberprüfung, bei der alle italienischen sowie 14 ausländische Versicherungsgesellschaften miteinbezogen wurden, hat sich herausgestellt, dass rund 332.655 Personen als verstorben aufscheinen. Nun müssen die Versicherungen die Erben bzw. Begünstigten dieser Verstorbenen ausfindig machen, um die versicherten Summen an sie auszuzahlen.

In der Verbraucherzentrale gingen bereits mehrere Anrufe, von VerbraucherInnen ein, welche eine solche Benachrichtigung von einer Versicherung erhalten haben. Nach dem bürokratischen Prozedere dürfte einer Auszahlung nichts mehr im Wege stehen.

Im Idealfall sollte es gar nicht erst zu einer solchen Situation kommen. Wenn Versicherte eine Versicherungsdeckung für den Todesfall für ihre Lieben abschließen, sollte man diese bereits bei Vertragsunterzeichnung miteinbeziehen. Die potenziellen Begünstigten sollten auch darüber informiert werden, wo die Vertragsunterlagen zu finden sind, damit sie ihre Ansprüche fristgerecht der Versicherung gegenüber geltend machen können.

Auch sollte der Versicherte bei Vertragsunterzeichnung einer Lebensversicherung bei Benennung der Begünstigten auf die allgemeine Bezeichnung „gesetzliche Erben“ verzichten, und direkt den Namen des oder der Begünstigten eintragen. Somit sind die Begünstigten der Versicherungsgesellschaft bereits bekannt, und müssen bei Todesfall des Versicherten nicht erst ausfindig gemacht werden.

Wer den Verdacht hat, möglicherweise selbst Begünstigte/r einer Lebensversicherung einer bereits verstorbenen Person zu sein, kann mit Hilfe einer Mustervorlage der Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass jene Versicherungsgesellschaften anschreiben, bei denen ein Abschluss eines solchen Produktes möglich gewesen wäre (Mustervorlage hier:

https://www.ivass.it/consumatori/azioni-tutela/indagini-tematiche/documenti/2017/MODULO_DI_RICHIESTA_PER_RICERCA_DI_COPERTURE_ASSICURATIVE_VITA.pdf).

In der VZS hält man weiterhin an einer definitiven Lösung des Problems durch das Eingreifen des Gesetzgebers fest. Dieser sollte ein so genanntes „Verstorbenen-Register“ einführen, welches von den Versicherungen regelmäßig mit den Namen der eigenen KundInnen abgeglichen werden muss. Zudem sollten die Versicherungen verpflichtet werden, die Begünstigten im Todesfall einer/s Versicherten umgehend zu kontaktieren.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen