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„Schlag ins Gesicht“

Manfred Pinzger

Der HGV kann nicht nachvollziehen, dass man die eigene Region verlassen kann, um zur Zweitwohnung zu gelangen, touristische Nächtigungen aber verboten bleiben.

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich verwundert, dass man die eigene Region verlassen kann, um zur Zweitwohnung zu gelangen, unabhängig ob sich diese in einer roten, gelben, oder orangen Zone befindet.

„Diese Erlaubnis ist ein Schlag ins Gesicht all jener Beherbergungsbetriebe, die aus Gründen der Reiseeinschränkungen zwischen den Regionen und der jeweiligen Quarantänebestimmungen in den Herkunftsorten der Gäste bislang nicht geöffnet haben bzw. nur an wenigen Tagen offenhalten konnten“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Für den HGV ist es nicht nachvollziehbar, warum man von einer Region in die Zweitwohnung in eine andere Region reisen kann, um dort etwa einige Urlaubstage zu verbringen und dasselbe in der Beherbergung nicht zugelassen wird.

Der HGV fordert, dass das Recht der Überschreitung der Regionengrenzen, unabhängig von der Zoneneinstufung, auch für touristische Nächtigungen zugelassen wird.

Zudem, so schreibt der HGV abschließend in der Pressemitteilung, haben die Beherbergungsbetriebe die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus umgesetzt und können darüber hinaus auch jederzeit von den Organen kontrolliert werden, im Gegenzug zu den Zweitwohnungen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (36)

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  • tiroler

    Herr Pinzger hat nicht verstanden, dass Zweitwohnungen Eigentum sind, die man gekauft hat, die man instandhalten muss und für die man ausserdem den höchsten GIS -Satz bezahlt. Diese nicht besuchen zu dürfen ist wie eine Enteignung.

  • tiroler

    Hier entsteht eine sinnlose Neiddebatte. Die Zweitwohnungen dürfen nur die Eigentümer selbst mit der Familie aufsuchen und das ist legitim. Da sind wir uns alle einig. Ebenso, dass es in Hotels eher zu Menschenansammlungen kommt.Ausserdem ist ein Verbot, ins eigenen Haus zu gelangen, verfassungswidrig!

  • wichtigmacher

    Naja, wer die Geister wohl gerufen hat, welche Südtirol jetzt nicht mehr los wird??

  • leser

    Pinzger
    Deine auffassung von gerechtigkeit ist schon verblüffend
    Du regst dich auf, dass die zweitwohnungsbesitzer die regionen verlassen und reisen dürfen und möchtest dass dieses verbot auch fūr beherbergungsbetriebe bzw. Hotelerie aufgehoben wird
    Wibei richtig wäre den zweitwohnungsbesitzern das zu verbieten
    Geht es nach deinem willen solltet ihr gastwirt und hotelbetreiber neben ūppigsten zuwendungen auch noch völlige narrenfteiheit haben
    Irgendwann reichts doch oder?

  • criticus

    Wenn ein „Regionenwechsel“ verboten ist, dann soll das gefälligst für ALLE gelten! Ausnahme Arbeits- und Gesundheitsgründen. Wenn ein Besitzer eine Reparatur in seiner Zweitwohnung vornehmen muss, dann gefälligst alleine und ohne Familie. Und nach der Reparatur wieder zurück! Wir müssen für jeden Dreck einen Wisch ausstellen, werden von 4 Sicherheitsorganen (Polizei, Carabinieri, Gemeindepolizei und Finanzwache) kontrolliert und Auswärtige aus anderen Regionen haben Vorfahrt. Es geht hier hauptsächlich um Krankenhäuser zu entlasten und warum müssen Reiche immer eine Ausnahme bekommen? Eine wahrlich blöde Ausnahme für Privilegierte, wie so oft in Italien!

  • tiroler

    Neid ist eine schlimme und ansteckende Krankheit, gegen die es keine Impfung gibt. Südtirol ist davon besonders betroffen.
    Wiel schlimmer als Corona.

  • semperoper

    „Ein Schlag in Gesicht!“…Herr Pinzger, jetzt lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf. Natürlich ist die Schließung der Tourismusbetriebe ein großes Problem. Aber die Regelungslockerung für die paar Hundert Zweitwohnungsbesitzer herzunehmen, um zigtausende Touristen durch das gesamte Land ziehen zu lassen, ist reiner Populismus.

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