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„Gewinn an Würde“

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Die Generalsekretärin der Fachgewerkschaft LHFD/FILCAMS, Antonella Costanzo, äußert sich zufrieden über den Anstieg der regulären Verträge von Haushaltshilfen und Pflegekräften. In der Provinz Bozen liegt die Zunahme der regulären Arbeit in diesem Bereich bei ca. 15 %, wie aus den Unterlagen des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL hervorgeht.

Wie Antonella Costanzo erklärt, ist die Regularisierung der Hausangestellten auch darauf zurückzuführen, dass sie während des Lockdowns ihre Arbeitssituation dokumentieren mussten, um sich in die Wohnung des Betreuten begeben zu können, worauf auch das Dekret Rilancio folgte, das eine Möglichkeit für die Regularisierung der Hausarbeitsverhältnisse geboten hat.

Zu den Leistungen, die Hausangestellte immer noch beantragen können, gehört die Zulage von 40 Euro pro Tag im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Quarantäne zu Hause, außerdem eine Zulage von bis zu 200 Euro für Hausangestellte mit Kindern, die aufgrund von Covid in Schwierigkeiten sind.

Ab Januar soll auch eine Hilfe für die Arbeitgeber starten, die sich nicht selbst versorgen können: eine monatliche Zulage zwischen 250 und 450 Euro, die mit der Erhöhung der Beiträge zum Fonds finanziert wird, der mit dem neuen Tarifvertrag eingerichtet wird.

Die Hausarbeit gewinnt an Würde – erklärt die Generalsekretärin der LHFD/FILCAMS – aber um die Familien zu ermutigen, die Arbeitnehmer in ordnungsgemäß zu melden, wäre es sinnvoll, die im Familiengesetz enthaltene Bestimmung in die Praxis umzusetzen: einen Prozentsatz der Absetzbarkeit, oder Absetzbarkeit der Ausgaben für Arbeitnehmer in häuslichen Dienstleistungen und Pflege von Familienmitgliedern.

Der Direktor des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL, Marco Pirolo, erinnert daran, dass es in der Provinz Bozen 6.322 Arbeitgeber in diesem Bereich gibt (Quelle: NISF/INPS 2019).

Zu den Verpflichtungen der Arbeitgeber im Dezember gehören die Auszahlung des dreizehnten Monatsgehalts und der drei Feiertage. Pirolo erinnert auch daran, dass es am Ende eines jeden Jahres für den Arbeitgeber ratsam ist, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Abfertigung vorzunehmen.

Private Arbeitgeber dürfen keine Steuerabzüge vornehmen, daher müssen Beschäftigte in diesem Sektor immer eine Steuererklärung abgeben.

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