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Strengere Masken-Pflicht

(Foto: LPA/ Unsplash)

Das Personal von Gast- und Handelsbetrieben muss jetzt immer eine Maske tragen, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten.

Am Dienstag kündigte es Landeshauptmann Arno Kompatscher als reine Präzisierungen und keine neuen Regeln an. Am Donnerstag war vonseiten der Landesregierung dann doch von einer verschärften Maskenpflicht die Rede: Es gilt nun eine strengere Masken-Regelung für Personal in Gast- und Handelsbetrieben.

Die Landesregierung hat am Donnerstag die Anlage A des Corona-Landesgesetzes in zwei Punkten abgeändert. Sie reagiert damit auf vermehrte Fälle in den vergangenen Wochen, bei denen sich Personal in Betrieben untereinander mit dem neuartigen Coronavirus infiziert hatte.

Daher wiederholt die Landesregierung ihren dringenden Appell an Betriebsleiter und Mitarbeitende der Betriebe, aber auch direkt an die gesamte Bevölkerung, die geltenden Regeln strikt einzuhalten.

Hauptpunkt der Sitzung der Landesregierung war die Klärung, wann genau das Personal von Betrieben der Sektoren Tourismus und Handel zur Vorbeugung gegen das neuartige Coronavirus chirurgische Masken tragen muss. „Diese Pflicht zur Vorbeugung gegen das neuartige Coronavirus gilt immer dann, wenn sich mitarbeitende Familienmitglieder oder Angestellte der Betriebe gemeinsam mit anderen Personen in einem Raum aufhalten, unabhängig davon, ob es sich um Kundenkontakt oder Kontakt untereinander handelt“, so die Landesregierung.

Sie erklärt: „Bisher galt die Maskenpflicht im Tourismussektor bei Kontakt des Personals untereinander nur bei Unterschreitung des Mindestabstandes von einem Meter. Nun darf das Personal nur mehr dann ohne Maske arbeiten, wenn es sich allein in Räumen aufhält.“

Diese Neuregelung ist mit dem Beschluss vom Donnerstag bereits in Kraft.

Gleichzeitig hat die Landesregierung eine Präzisierung zum Mannschaftssport vorgenommen: Damit können Amateursportvereine ihre Trainings- und Freundschaftsspiele genau nach den gleichen Regeln des Landes abhalten wie sie bereits für die Freizeitvereine gegolten hatten. Meisterschaftsspiele müssen auch weiterhin nach den Regeln der staatlichen Zugehörigkeitsverbände abgehalten werden, so die Landesregierung. (hsc)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

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  • tirolersepp

    Das Personal von Gast- und Handelsbetrieben muss jetzt immer eine Maske tragen, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten.

    Genau dies ist die Empfehlung von Prof. Dr. Christian Drosten – Chefvirologe an der Charite in Berlin !

    • waldhexe

      Genau dieser Drosten hat anfangs März noch hinausposaut,Masken sind kontraproduktiv und schaden der Gesundheit.Leider finde ich dieses Video nicht mehr,wie so viele Sachen,die diesen Herrschaften heute unangenehm sind.
      Leute merkt ihr denn nicht,dass man uns Bürger auf den Arm nimmt.

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