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Die GIS-Befreiung

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Beherbergungsbetriebe, Bars und Restaurants müssen heuer keine Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zahlen – wegen Corona.

Von Matthias Kofler

Gute Nachricht für Südtirols Gastronomie: Die Landesregierung hat beschlossen, Beherbergungsbetriebe, Bars und Restaurants im Jahr 2020 von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien. Damit kommen die Betriebe in den Genuss einer Befreiung ähnlicher jener für die Hauptwohnung.

Für alle anderen Wirtschaftszweige, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen können, reduziert sich die GIS um die Hälfte.

LH Arno Kompatscher bezeichnet die Maßnahme als „wichtigen Schritt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern“. Damit schaffe das Land eine beträchtliche Erleichterung, denn die staatlichen Maßnahmen sähen nur eine Aussetzung der Akonto-Zahlung 2020 der Gemeindeimmobiliensteuer vor. 60 Millionen Euro werden für die Finanzierung dieser Maßnahme notwendig sein.

In Absprache mit den Gemeinden, die dadurch mit einem Mindereinkommen von circa 6 Millionen Euro rechnen müssen, geht Südtirol über die staatlichen Maßnahmen für den Tourismus hinaus und hebt keine Gemeindenimmobiliensteuer für dieses Jahr ein. Die Vorgangsweise sei gerecht, weil die übrigen Wirtschaftszweige, die auf staatlicher Ebene von keinerlei Vergünstigung profitieren, in Südtirol eine Vergünstigung um die Hälfte erhalten, meint der LH.

„Wir verzichten nie gerne auf Einkünfte“, erklärt Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer. „In diesem Fall leisten wir jedoch gerne einen konkreten Beitrag, um die Wirtschaft und den Tourismus zu unterstützen.“

Wer diese Maßnahmen in Anspruch nehmen will, muss bei der jeweiligen Gemeinde eine Eigenerklärung vorlegen. Die nicht touristischen Wirtschaftszweige müssen zudem einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegen.

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