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Förster als Polizisten

#Foto: 123rf

Auf Forst-, Alm- und Wanderwegen unterstützt das Landesforstkoprs die Ordnungskräfte bei Kontrollen zur Einhaltung der dem Coronavirus vorbeugenden Regeln. Forstarbeiten sind derzeit nicht erlaubt.

Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirusauf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen kontrollieren. Bei offensichtlichen Übertretungen wird das Forstpersonal eine Mitteilung einer strafbaren Handlung verfassen.

Bekanntlich sind Spiel- und Freizeitaktivitäten im Freien im Moment nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Diese körperlichen Aktivitäten sollten wie bisher am besten allein und nicht in Gruppen erfolgen. Zwischen Personen muss dabei ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. Daran erinnert der für den Forstkorps und den Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat Arnold Schuler.

Schuler plädiert: „Es ist wichtig, dass wir uns jetzt alle an die Vorschriften halten und unsere Bewegungen auf das Notwendigste reduzieren!“ Ein kurzer Spaziergang sei erlaubt, erläutert Schuler: „Aber bitte entfernen Sie sich nicht zu weit vom Wohnumfeld und meiden Sie Menschenansammlungen.“ Leider gebe es immer noch Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Verordnungen halten: „Deshalb sind auch verschärfte Kontrollen auf Forst- und Wanderwegen notwendig“, begründet der Landesrat den Einsatz des Landesforstkorps.

Forstwirtschaftliche Tätigkeiten bis 3. April ausgesetzt

Außerdem erinnert der Direktor des Landesforstkorps, Mario Broll, dass die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten – speziell die Schlägerung, die Ausformung und die Bringung von Holz – einstweilen bis 3. April ausgesetzt sind. Bereits zur Straße gestelltes Holz kann allerdings noch abtransportiert werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • morgenstern

    Das Schlägern von Bäumen sollte man unbedingt unterlassen, es könnte sich der Baum dadurch ja anstecken oder vielleicht umgekehrt?

  • criticus

    Meine Frage: Geht da ein Forstbeamter oder gehen da zwei auf Waldstreife? Wenn zwei Forstbeamte für eine Person herumstreifen, dann würde ich sagen, dass das ansteckender ist, als wenn eine Person, die von diesen zwei Beamten aufgestöbert werden soll, alleine im Wald spazieren geht. Vermutet Herr Schuler, dass sich im Wald ganze Menschenansammlungen aufhalten. Probiert es bitte einmal mit einer Kosten-Nutzen-Rechnung bevor ihr mit Kanonen auf Spatzen schießt! Nützlicher wäre wohl, diese Beamten für die wichtigsten Fahrten in der Sanitätseinheit oder als Hilfskräfte zu beschäftigen, als Stundenlang im Wald spazieren zu schicken. Wenn das so weitergeht hebt man nächste Woche sowieso wieder den „Südtiroler Ordnungsdienst“ , kurz SOD aus der Taufe.

  • robby

    Wusste gar nicht dass LR Schuler zu hysterischen Ausbrüchen neigt.

  • george

    Die Hysterie hat sich schon bei euch hier beim Schreiben dieser saublöden Kommentare eingenistet.

  • prof

    Gebe criticus absolut Recht,und auch flixoflex,denn auf den Landstrassen wird keine Geschwindigkeitsgrenze mehr eingehalten und dort wäre es jetzt ganz einfach zu kontrolliren.

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