Du befindest dich hier: Home » Politik » Das Hütten-Abkommen

Das Hütten-Abkommen

Die Landesregierung hat ein Abkommen genehmigt, das die Nutzung der Neugersdorfer Hüte durch die Finanzwache auf drei Jahre und für institutionelle Zwecke begrenzt.

Für die Neugersdorfer Hütte konnte nach langen Verhandlungen ein Einvernehmen zwischen dem Land und dem Staat erreicht werden. Auf Antrag von Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung einem Abkommen mit der Finanzwache zugestimmt. Dieses sieht eine befristete Nutzung der Hütte für drei Jahre vor, in der die Hütte der Finanzwache unentgeltlich und nur für institutionelle Zwecke zur Verfügung gestellt wird.

„Die Vereinbarung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Nutzung der Schutzhütte im öffentlichen Interesse erfolgt, insbesondere zur Unterstützung der lokalen Bergrettungsdienste“, erklärt Landesrat Bessone. So verpflichte sich die Finanzwache, mindestens eine jährliche Übung gemeinsam mit den lokalen Bergrettungsdiensten abzuhalten.

Die Neugersdorfer Hütte (2568 Meter Seehöhe) – auch Krimmler-Tauern-Hütte genannt – steht am Südhang des Zillertaler Hauptkamms, etwa 300 Meter südöstlich des Krimmler Tauern, einem alpinen Wegübergang, der seit 1919 die Staatsgrenze zwischen Österreich und Italien markiert. In dieser Zeit ging die ehemalige Schutzhütte des deutsch-österreichischen Alpenvereins ins Eigentum des Staates über. 1999 wurde die Hütte im Rahmen der Übertragung von Staatsliegenschaften ins Vermögen des Landes übertragen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen